Der medizinische Bedarf an Dronabinol bzw. Cannabis in Deutschland

Die ACM hat in einer Stellungnahme im Vorfeld der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss am 15. Oktober 2008 Schätzungen zum Bedarf an Dronabinol bzw. an Cannabis in Deutschland veröffentlicht.

Dronabinol:
Jährlich werden von zwei Unternehmen in Deutschland für die Abgabe in deutschen Apotheken etwa 7 kg Dronabinol hergestellt. Hinzu kommen weniger als 0,5 kg an importiertem Dronabinol. Bei einem angenommenen Tagesbedarf von 15 mg Dronabinol werden jährlich von einem Patienten etwa fünf Gramm Dronabinol benötigt, sodass unter dieser Annahme mit 7,5 kg Dronabinol etwa 1500 Patienten kontinuierlich versorgt werden können. Dies entspricht etwa 0,0019 % der Bevölkerung (Deutschland: 80 Millionen Einwohner) oder 19 Patienten pro 1 Million Einwohner. Der Dronabinol-Verbrauch in den USA belief sich im Jahr 2003 auf 135 kg, im Jahr 2004 auf 180 kg und im Jahr 2005 auf 312,5 kg, sodass unter der Annahme eines Jahresbedarfs von fünf Gramm pro Patient und den Verbrauchsdaten von 2005 (312,5 kg) 62.500 Patienten versorgt werden können. Dies entspricht etwa 0,021 % der Bevölkerung (USA: 290 Millionen Einwohner) oder 210 Patienten pro 1 Million Einwohner. Die Versorgung der US-amerikanischen Patienten mit Dronabinol ist damit mehr als zehnmal so gut wie die Versorgung deutscher Patienten. Um eine gleiche Versorgungsdichte wie in den USA zu erzielen, müssten nicht 7,5, sondern 80 kg Dronabinol von deutschen Apotheken abgegeben werden, um 16.000 Patienten versorgen zu können. Unter der Annahme, dass in Deutschland der gleiche medizinische Bedarf an Dronabinol besteht wie in den USA, gibt es in Deutschland eine erhebliche Unterversorgung mit dem Medikament.

Cannabis:
In Kanada und 12 Staaten der USA ist die medizinische Verwendung von Cannabis mit einer ärztlichen Empfehlung bzw. Verordnung erlaubt. In einigen Staaten der USA müssen sich die Patienten bei den jeweiligen staatlichen Gesundheitsministerien registrieren lassen, um von der Strafverfolgung ausgenommen zu werden. In Kanada werden Erlaubnisse durch das Gesundheitsministerium erteilt. In Kanada (Einwohnerzahl: 33 Millionen) besitzen 2432 Personen eine Erlaubnis zum Besitz von getrocknetem Marihuana nach den Marihuana Medical Access Regulations (MMAR) sowie 1692 Personen eine Erlaubnis zum Anbau von Marihuana für medizinische Zwecke für sich selbst oder einen bestimmten Patienten (Stand: Februar 2008). Danach besitzen 0,0074 % der Bevölkerung oder 74 von 1 Million eine Erlaubnis zum Besitz von Cannabis für medizinische Zwecke. Nach Umfragen verwenden die meisten Patienten in Kanada Cannabis ohne eine entsprechende Erlaubnis des Gesundheitsministeriums, da die medizinische Verwendung von Cannabis im Allgemeinen nicht strafrechtlich verfolgt wird. Darüber hinaus besteht in Kanada für Ärzte die Möglichkeit zur Rezeptierung von Nabilon, Dronabinol und des Cannabisextraktes Sativex(r). In Oregon dürfen 19.646 Personen Cannabis für medizinische Zwecke besitzen (Stand: 1. Juli 2008). Dies entspricht bei einer Einwohnerzahl von 3,4 Millionen 0,58 % der Bevölkerung oder 5800 von 1 Million. Danach verwenden zwischen etwa 0,01 und 0,5 % der Bevölkerung Cannabis aus medizinischen Gründen oder würden ihn verwenden, wenn dies möglich wäre, was für Deutschland 8000 bis 400.000 Patienten entspricht.

Die vollständige Stellungnahme sowie die Quellen zu den quantitativen Angaben finden sich unter:
https://www.cannabis-med.org/german/erklaerung_2008.pdf

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