Bisher 23 Ausnahmegenehmigungen zur medizinischen Verwendung von Cannabis durch Bundesopiumstelle in Deutschland

Die Tageszeitung „Die Welt“ schrieb über die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags am 15. Oktober und berichtete dabei über die aktuelle Zahl der Erlaubnisse zur medizinischen Verwendung von Cannabis durch die Bundesopiumstelle sowie die Beurteilung der gegenwärtigen Situation durch Prof. Kirsten Müller-Vahl von der Medizinischen Hochschule Hannover, Vorsitzende der Internationalen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (IACM):

„Geht man den Schritt der ‚Selbstmedikation‘ droht ein Konflikt mit dem Gesetz. Zwar können Patienten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis stellen.
Nach Worten Müller-Vahls sind damit aber hohe bürokratische Hürden verbunden, die nur die wenigsten Patienten überwinden können. Die zuständige Bundesopiumstelle beim BfArM hat seit August 2007 nur 23 solcher Erlaubnisse erteilt, sagt Fachbereichsleiter Winfried Kleinert. Es müsse ein Umdenken geben, fordert die Medizinerin Müller-Vahl: ‚Die Kenntnisse über den medizinischen Nutzen von Cannabis lagen lange Zeit im Dunkeln. Erst seit einigen Jahren ist hier richtig Bewegung reingekommen.‘ Auch wenn vieles in der Forschung noch am Anfang steht, ist aus Sicht der Expertin in jedem Fall die Annahme widerlegt, dass der Cannabis-Wirkstoff bloß eine unspezifische Wirkung hat. ‚Dies war lange Zeit angenommen worden, weil neben Dronabinol noch zahlreiche andere Stoffe in der Hanfpflanze enthalten sind, deren Identifizierung früher nicht möglich war‘, erklärt sie.“

Mehr unter:
https://www.welt.de/wissenschaft/medizin/article2645614/Aerzte-fordern-Cannabis-als-Medizin-zuzulassen.html;jsessionid=BB4DC3D79BC537FCD70C97B943ED210A#vote_2645637

(Quelle: Die Welt vom 29. Oktober 2008)

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