Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags für Kriminalisierung von Schwerkranken, die Cannabis aus medizinischen Gründen verwenden

Der Deutsche Bundestag hat am 3. Dezember mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und FDP zwei weitgehend gleich lautende Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zur medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten abgelehnt. Beide Anträge zielten auf eine Beendigung der gegenwärtig bestehenden Zweiklassenmedizin, auf die Möglichkeit der legalen medizinischen Verwendung von Cannabisprodukte durch alle Patienten, die nach Auffassung ihrer behandelnden Ärzte von einer solchen Therapie profitieren, und nicht nur für Vermögende, die sich das Medikament Dronabinol leisten können.

Der Gesundheitsausschuss stellt mit diesem Beschluss sicher, dass
– die Zweiklassenmedizin bei der medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten erhalten bleibt,
– die Mehrzahl der Patienten, die von Cannabisprodukten profitieren, keine legale Perspektive erhält,
– diese Patienten nach dem Gesetz weiterhin wie Verbrecher behandelt werden und sich im kriminellen Milieu bewegen müssen,
– viele Patienten weiterhin gezwungen sind, sich mit Cannabis unsicherer Qualität auf dem Schwarzmarkt zu versorgen, und
– es keine relevante Kontrolle beim Betäubungsmittelverkehr im Zusammenhang mit der medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten gibt.

„Dieser Beschluss, der niemandem nutzt und vielen schadet, den Patienten, dem Rechtsfrieden und der Glaubwürdigkeit der verantwortlichen Politiker, ist sicherlich enttäuschend, war jedoch leider zu erwarten“, erklärte Dr. Franjo Grotenhermen, Vorstandsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin. „Allein schon die Animositäten zwischen den Bundestagsfraktionen und der Wunsch nach eigener Profilierung lassen meistens kein gemeinsames Handeln zu, umso eher, wenn es um ein so kontroverses Thema wie Cannabis geht. Das hemmt die Bundestagsabgeordneten, ihrer Verantwortung als Gesetzgeber gerecht zu werden.“

Auf der Internetseite des Deutschen Bundestags findet sich dazu die folgende Meldung:
„Cannabis wird nicht zur medizinischen Behandlung freigegeben. Der Gesundheitsausschuss lehnte am Mittwochnachmittag zwei entsprechende Anträge von Bündnis 90/Die Grünen (16/7285) und Die Linke (16/9749) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP ab. Die Abgeordneten aller Fraktionen sprachen sich allerdings dafür aus, den Einsatz von Cannabis-Wirkstoffen wie Dronabinol unter bestimmten Voraussetzungen zu erleichtern.
Die Grünen betonten, in den bisherigen Beratungen und einer Anhörung sei deutlich geworden, dass es offenbar Probleme bei der Versorgung von Schwerstkranken mit Cannabis-Wirkstoffen gebe. Das liege unter anderem an einer rigiden Genehmigungspraxis. Die Linke, die in ihrem Antrag unter anderem die Freigabe des Anbaus von Cannabis für Schwerstkranke fordert, widersprach der Befürchtung, der Einsatz von Cannabis als Medikament könne zu Abhängigkeit führen. Das hätten die Experten bestätigt.
SPD und Union betonten dagegen, es gebe bereits die Möglichkeit zur Anwendung von Cannabis-Medikamenten, die Substanzen seien allerdings nicht zur Selbstmedikation geeignet. Entgegen den Aussagen der Linksfraktion seien bestehende Risiken von den Experten nicht ausgeräumt worden, hieß es aus den Reihen der CDU/CSU. Das Problem des schlechten Zugangs zu Dronabinol könne durch eine arzneimittelrechtliche Zulassung gelöst werden, so die SPD. Auch die FDP sprach sich gegen die komplette Freigabe von Cannabis zur medizinischen Verwendung aus.“

Meldung auf der Seite des Deutschen Bundestags:

(Quelle: Deutscher Bundestag)

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