Keine fristlose Kündigung bei Cannabisanbau in der Wohnung zum Eigenbedarf

Dem Vermieter steht kein fristloses Kündigungsrecht zu, wenn der Mieter in
der Wohnung Cannabis anbaut und die Droge anschließend selbst konsumiere.
Das Amtsgericht Köln (Aktenzeichen 208 C 141/02) befand, dass dieser Verstoß nicht so gravierend sei, was sich im vorliegenden Fall dadurch zeige, dass das dem Cannabis-Anbau zugrundliegendes Strafverfahren gegen Zahlung einer geringen Strafe eingestellt worden ist.

(Quelle:

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