Volker Krug bis zur Hauptverhandlung aus der Haft entlassen

Volker Krug, ein Morbus-Crohn-Patient, der seit vielen Jahren Cannabis erfolgreich medizinisch einsetzt und am 9. Juli wegen des Imports von Cannabis aus den Niederlanden in Würzburg in Untersuchungshaft genommen worden war, wurde am 17. Oktober gegen Zahlung einer Kaution unter Auflagen aus der Haft entlassen. Zu den Auflagen zählt das Verbot der Verwendung illegaler Cannabisprodukte. Die Hauptverhandlung sollte ursprünglich Ende November stattfinden, ist jedoch nach hinten verschoben worden, um einem vom Gericht bestimmten ärztlichen Gutachter mehr Zeit für die Erstellung des Gutachtens zu geben. Herr Krug hat von seinem Arzt ein Privatrezept über Dronabinol erhalten, das er jedoch nicht allein finanzieren kann. Die ACM bittet daher um Spenden auf das Konto seines Rechtsanwaltes, Herrn Scheckenbach. Kontoinhaber: RA Scheckenbach, Konto: 101380621, BLZ: 79090000 (VR-Bank Würzburg), Verwendungszweck: Zur persönlichen Verwendung von Volker Krug.
(Quelle: Persönliche Mitteilung von Volker Krug)

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