Illegale Hausdurchsuchung bei einem Patienten in Bayern wegen Beantragung einer Besuchserlaubnis bei Volker Krug

Bei einem Patienten aus Bayern, der Cannabis zu medizinischen Zwecken verwendet, wurde jüngst eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Die Beamten wiesen darauf hin, dass er einen Besuchsantrag bei Volker Krug, der wegen der Einfuhr von Cannabis in Würzburg in Untersuchungshaft sitzt, gestellt habe. Es werde bei allen Personen mit einer Vorstrafe wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, die einen Besuchsantrag bei einem Inhaftierten wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz stellen, in Bayern grundsätzlich eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Wie der Betroffene erfuhr, handle es sich dabei um eine illegale Praxis der bayerischen Strafverfolgungsbehörden. Es wurde ihm geraten, nicht aktiv zu werden. Das Verfahren würde dann sicherlich eingestellt, da es ohne Rechtsgrundlage sei. Vor wenigen Wochen war bereits bei einem anderen Patienten, der sich beim Staatsanwalt für Herrn Krug eingesetzt hatte und dabei auf die positiven Wirkungen von Cannabis bei ihm selbst hingewiesen hatte, eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden.
Die Hauptverhandlung des Prozesses gegen Volker Krug, der Cannabis zur Behandlung einer chronischen Darmerkrankung (Morbus Crohn) verwendet, soll am 28. November stattfinden. Eine Entlassung aus der seit Juli bestehenden Untersuchungshaft ist nach Angaben seines Rechtsanwaltes nicht zu erwarten, da er trotz seines schlechten Gesundheitszustandes als haftfähig betrachtet werde. Ihm werde unter anderem vorgehalten, für die Verschlechterung seines Gesundheitszustandes mitverantwortlich zu sein, da er die ihm angeratene Behandlung ablehne. Herr Krug weist in einem Schreiben an den Vorsitzenden der ACM darauf hin, dass er in früheren Jahren viele andere Medikamente eingenommen habe, die zu einem ärztlich bekannten Leberschaden geführt hätten. Er lehne daher die Weiterverwendung dieser Medikamente ab.
(Quelle: Persönliche Mitteilungen des von der Hausdurchsuchung betroffenen Patienten und von Volker Krug, Mitteilung des Rechtsanwaltes von Herrn Krug)

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