ACM-Mitglied bis Mai 2009 in Haft

Die Allgäu-Rundschau berichtete am 9. Januar über die Haftstrafe von ACM-Mitglied Theodor Groll, der durch den Anbau von Nutzhanf dagegen protestiert hatte, dass er keine legale Möglichkeit hat, Cannabis gegen seine chronischen Schmerzen zu verwenden. Herr Groll hatte Gelegenheit, einige Male illegalen Cannabis auszuprobieren, um die gute Wirkung bei sich festzustellen. Leider findet er keinen Arzt, der bereit wäre, ihm Dronabinol zu verschreiben oder gar einen mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbundenen Antrag zur medizinischen Verwendung von Cannabis bei der Bundesopiumstelle zu stellen. In dem Artikel heißt es:

„Noch bis Mai sitzt ein 61 Jahre alter Rentner in Haft. Im Kemptener Gefängnis verbüßt er eine sechsmonatige Strafe, weil er zum wiederholten Mal Hanf angebaut hatte. Doch es handelte sich nicht um Pflanzen, aus denen Marihuana oder Haschisch hergestellt werden kann, sondern um so genannten Nutzhanf. Der enthält nur geringste Spuren des Wirkstoffs THC, so dass eine Weiterverarbeitung zu berauschenden Cannabis-Produkten gar nicht möglich ist. Dennoch gilt: Der Anbau von bestimmten Nutzhanf-Sorten, aus denen beispielsweise Fasern, Papier oder Tees hergestellt werden können, ist in Deutschland nur Landwirten erlaubt. Und sie müssen dies beim Bundesamt für Ernährung in Frankfurt anzeigen. Wer – wie dies der Rentner aus Kempten machte – Nutzhanf in seinem Garten anbaut, verstößt gegen das Betäubungsmittelgesetz. Auch wenn aus der Ernte keine betäubenden Mittel hergestellt werden können. (…)“

Der vollständige Artikel findet sich unter:

(Quellen: Allgäu-Rundschau vom 9. Januar 2009, persönliche Mitteilung)

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