Kleine Anfrage der Grünen zur Einrichtung einer Cannabisagentur in Deutschland

Am 2. Juli 2012 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage zur Einrichtung einer Cannabisagentur in Deutschland gestellt (Bundestagsdrucksache 17/10232).

Einerseits betont die Bundesregierung, dass ein Anbau von Cannabis, sei es für den Eigenbedarf von Patienten oder für die Genehmigung eines Anbaus zu wissenschaftlichen Zwecken, nach internationalem Recht einer Cannabisagentur bedürfe. Andererseits ist die Bundesregierung bisher nicht bereit, eine solche Agentur einzurichten, um dieser Anforderung, die sie als einzige selbst erfüllen könnte, zu genügen. So hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einem Widerspruchsbescheid vom 10. August 2010 gegen den Antrag eines Patienten auf Eigenanbau angeführt und später in Ablehnungsbescheiden von Anträgen weiterer Patienten wiederholt:

„Nach Artikel 28 i.V.m. Artikel 23 des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe (ÜK 1961) hat eine Gestattung des Anbaus der Cannabispflanze zur Gewinnung von Cannabis oder Cannabisharz zur Folge, dass es der Anwendung des Kontrollsystems sowie der Einrichtung einer staatlichen Stelle (sog. Cannabis-Agentur) zum Aufkauf der Ernte nach Artikel 23 Absatz 2 d) ÜK 1961 bedarf. (…) Auf die Anbaumenge bzw. Anbaufläche kommt es danach nicht an; vielmehr bedarf jedweder Anbau in einem Vertragsstaat der Errichtung einer Cannabis-Agentur. (…) Unstreitig verfügt Deutschland aktuell nicht über eine staatliche Cannabis-Agentur. Die Einrichtung einer solchen Cannabis-Agentur ist – vor dem Hintergrund des bestehenden Verkehrsverbotes für Cannabis – auch nicht geboten und bedürfte im Übrigen gesetzgeberischen Handelns.“

Bereits in den ACM-Mitteilungen vom 28. August 2010 hat die ACM gefordert: „Die ACM ist der Auffassung, dass die Bundesregierung in diesem Fall zügig damit beginnen sollte, eine solche staatliche Stelle einzurichten, damit sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Mai 2005 endlich umsetzen kann.

Die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen vom 2. Juli 2012:

In der Vorbemerkung heißt es in dem Antrag: „In Deutschland ist der Anbau THC-reicher Cannabissorten (THC: Tetrahydrocannabinol) erlaubnispflichtig. Eine Erlaubnis kann das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ausnahmsweise für wissenschaftliche oder andere im öffentlichen Interesse liegende Zwecke erteilen. Dennoch werden derartige Anträge von Forschungseinrichtungen derzeit offenbar durchweg abgelehnt. Die Einrichtungen werden durch die Bundesregierung vielmehr darauf verwiesen, sich die benötigten Pflanzenteile aus dem Ausland zu verschaffen (vgl. Schreiben des BfArM vom 3. Mai 2012 an einen Antragsteller). Die Errichtung einer Cannabisagentur, nach Ansicht der Bundesregierung eine Voraussetzung für die Genehmigung des Anbaus in Deutschland, sei nicht vorgesehen. Konkrete Gründe, warum bislang auf die Errichtung einer solchen Agentur verzichtet wird, nannte die Bundesregierung bisher nicht. Dabei existieren etwa in Österreich und den Niederlanden bereits derartige Einrichtungen.“

Es folgen 22 Fragen an die Bundesregierung.

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