Kundgebung 2013: Ein Brief von PatientInnen, die Cannabis aus medizinischen Gründen verwenden

Am 17. Juni schickte Dr. Grotenhermen, Vorsitzender der ACM, Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Mechthild Dyckmans sowie dem Leiter der Bundesopiumstelle Dr. Cremer-Schäffer im Auftrag der Patienten einen Brief von PatientInnen, die Cannabis aus medizinischen Gründen verwenden, zu. Der Brief trug den Titel „Menschenrechte von Cannabis-Patienten achten“. Ursprünglich hatten die Patienten geplant, dass eine Delegation von PatientInnen dem Leiter der Bundesopiumstelle die Unterschriften übergibt. Der Präsident des BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte), Prof. Dr. Walter Schwerdtfeger, bat jedoch in einem Schreiben an die ACM um „Ihr Verständnis, dass eine persönliche Übergabe des Briefes nicht stattfinden kann. Der Zutritt zum Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist während einer vor unserem Hause stattfindenden Demonstration grundsätzlich nur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglich.“

„Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
sehr geehrter Herr Minister Bahr,
sehr geehrte Frau Dyckmans,
sehr geehrter Herr Dr. Cremer-Schäffer,

zunächst möchten wir Ihnen herzlich dafür danken, dass wir die Möglichkeit erhalten haben, eine Ausnahmeerlaubnis zur Verwendung von Cannabis im Rahmen einer ärztlich begleiteten Selbsttherapie zu besitzen. Dies ist für uns eine große Erleichterung, da sie uns vor strafrechtlicher Verfolgung weitgehend schützt. Die Möglichkeit, jederzeit strafrechtliche Probleme zu bekommen, war und ist eine schwere Belastung für uns. Einige von uns hatten wegen der medizinischen Cannabisverwendung bereits Probleme mit der Justiz. Wir sind aber keine Verbrecher, sondern Bürger der Bundesre¬publik Deutschland, die ihre Erkrankungen mit einer wirksamen Substanz lindern wollen, nachdem andere Therapien versagt haben oder starke Nebenwirkungen verursachten. Wir möchten Ihnen danken, dass die deutschen Behörden uns erlauben, Cannabis legal aus der Apotheke zu beziehen.

Die Ausnahmeerlaubnis schützt uns allerdings nur „weitgehend“ vor strafrechtlicher Verfolgung, denn wir sind weiterhin auf illegale Quellen angewiesen. Je nach Apotheke kosten die Cannabisblüten, die wir von dort beziehen können, etwa 14 bis 25 Euro pro Gramm. Bei einem durchschnittlichen Tagesbedarf von ein bis zwei Gramm ergeben sich daraus monatliche Kosten von 450 bis 1500 Euro. Keiner der Unterzeichner ist in der Lage, diese Kosten auf die Dauer aufzubringen. Wir sind krank und haben oft nur ein geringes Einkommen. Wir sind darauf angewiesen, über den Erwerb von Cannabis aus der Apotheke hinaus Cannabis selbst anzubauen, da dieses Verfahren am kostengünstigsten ist, oder anderweitig illegal zu erwerben. Der Bundesopiumstelle ist die Diskrepanz zwischen unserem Bedarf an Cannabisblüten und der Menge der von uns in der Apotheke erworbenen Cannabisprodukte bekannt.

Dieser Zustand ist nicht tragbar, und wir hoffen auf Ihre Unterstützung einer praktikablen Lösung. Wir möchten Sie daher fragen:
Welche Lösung können Sie uns anbieten, damit wir einen vollständigen legalen Zugang zu der für uns notwendigen Behandlung mit Cannabisprodukten erhalten?

Mit freundlichen Grüßen“

Unterschriften von 18 Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung

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