Hilfe zur Selbsthilfe

Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin

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Das SCM, Selbsthilfenetzwerk Cannabis-Medizin, ist eine unabhängige Patienten-Organisation innerhalb der ACM, der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin. Die Dachorganisation der ACM ist die international wissenschaftlich tätige Organisation IACM, International Association for Cannabinoid Medicines.

Das Selbsthilfenetzwerk wurde am 17. November 2006 von 17 Patienten aus der Not heraus ins Leben gerufen. Das Netzwerk umfasst seither knapp 300 eingetragene Mitglieder, ist aber nicht in Vereinsform strukturiert. Ein Austausch zwischen den Mitgliedern wird durch eine Mail-Verteilerliste so wie durch ein Forum der ACM-Webseite ermöglicht.

Als unabhängig und überwiegend ehrenamtlich arbeitende Organisation betreibt das SCM eine Cannabismedizin-themen spezifische Webseite und eine SCM – Facebook-Seite, die hauptsächlich Nachrichten, juristische Urteile, wissenschaftliche und medizinische Informationen rund um das komplexe Thema Cannabis teilt und so allen Interessierten kostenfrei zugänglich macht.

Das wesentliche Ziel des Netzwerks ist niedrigschwellige, unterbrechungsfreie und Kosten-erstattete Versorgung von Patienten mit Cannabis und/oder Cannabisprodukten, ebenso wie die absolute Entkriminalisierung aller Personen, die von Cannabisblüten oder ihren pharmazeutisch aufbereiteten Extrakten und Ölen gesundheitlich profitieren.

Das SCM unterrichtet darüber hinaus bei Bedarf die gesundheitspolitischen Sprecher der im Bundestag vertretenen Parteien über die Bedürfnisse von Patienten und über auftretende Schwierigkeiten hinsichtlich des seit März 2017 geltenden Cannabis-Medizin-Gesetzes.

Es hinterfragt politische Entscheidungen und Haltungen, nimmt Stellung bei Anhörungen und tritt bei Verbänden und deren Führungskadern für einen erleichterten und unbürokratischen Zugang zu Cannabis als Medizin ein.

Das Netzwerk macht sich auch weiterhin für die gesetzliche Schaffung der Möglichkeit von Cannabis-Eigenanbau zu selbst-therapeutischen Zwecken stark, weil und so lange zuverlässige Versorgung ständig zunehmender Patientenzahlen durch Anbieter, Produzenten und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nicht gewährleistet ist.

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