Urteil des Oberlandesgerichtes Saarbrücken zur Teilnahme am Straßenverkehr nach Cannabiskonsum

Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat in einem Urteil vom 16. März 2007 [Aktenzeichen: Ss (B) 5/2007 (18/07)] die Verurteilung eines Cannabiskonsumenten aufgehoben, bei dem bei einer Verkehrskontrolle 2 Nanogramm pro Milliliter Blutserum nachgewiesen worden waren. Die Autofahrt erfolgte mehr als 28 Stunden nach dem letzten Konsum. Nach Auffassung der Richter handelt der Betroffene weder vorsätzlich noch fahrlässig, wenn er nicht damit rechnen musste, dass der Drogenkonsum noch Auswirkungen auf seine Fahrtüchtigkeit hat. Das Amtsgericht hätte bei seiner Entscheidung darlegen müssen, warum der Betroffenen auch nach mehr als einem Tag noch davon
ausgehen musste, unter dem Einfluss der Droge zu stehen. Grundsätzlich bestätigte das Oberlandesgericht allerdings die wissenschaftlich haltlose Auffassung, bei einem THC-Nachweis von mehr als 1 ng/ml Blutserum stehe der Verkehrsteilnehmer unter dem Einfluss von Cannabis.
Das Urteil findet sich bei Eingabe des Aktenzeichens unter:

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