Verurteilung einer Herstellerin von Cannabisprodukten für medizinische Zwecke in der Schweiz

In einer Pressemitteilung vom 29. August 2007 von Hedy und Urs Wolfer, Leiter der Friedreich-Ataxie-Selbsthilfegruppe der Gesellschaft für Muskelkranke in der Schweiz, heißt es:
„Das Kantonsgericht Schaffhausen hat heute eine Herstellerin von Cannabisprodukten wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Damit verlieren über 100 unheilbar Kranke ihre Lieferantin für Cannabistropfen, für viele das einzige wirksame Mittel gegen Muskelkrämpfe und Schmerzen bei neuromuskulären Erkrankungen.
Bei vielen, meist unheilbaren, Krankheiten bieten Cannabistropfen die einzige Möglichkeit bei Symptomen wie Schmerzen, Spasmen etc. Linderung zu verschaffen. (…)
Gemäss heute gültigem Betäubungsmittelgesetz ist es, selbst für medizinische Zwecke, verboten Cannabisprodukte herzustellen und zu verkaufen. Damit werden diese ohnehin schon schwer geprüften Patienten zusätzlich kriminalisiert. Seit 2004 ist das Parlament daran, diese Bestimmungen zu ändern. Der Nationalrat hat im Dezember 2006 die Liberalisierung beschlossen. Wegen der anstehenden Probleme mit der IV und der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen ist das Thema heute noch nicht einmal auf der Traktandenliste der zuständigen Ständeratskommission. Dabei würde diese Gesetzesanpassung auch zur Kostensenkung beitragen.
Die von diesem Gerichtsurteil betroffenen Patienten und Angehörige fordern die Politiker und die Verwaltung auf, rasch und unbürokratisch eine Lösung umzusetzen, um diesen Zustand zu beseitigen. Es kann nicht angehen, dass das Parlament an einer Liberalisierung arbeitet und auf der anderen Seite Gerichte weitere Urteile fällen.“
(Quelle: Pressemitteilung von Hedy und Urs Wolfer vom 29. August 2007)

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