Weitere Patienten haben Genehmigungen zur Verwendung eines Cannabisextraktes vom BfArM erhalten

In den vergangenen zwei Wochen haben weitere Patienten aus Berlin, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Rheinland-Pfalz eine Genehmigung zur Verwendung eines Cannabisextraktes vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhalten. Weitere Anträge und Genehmigungen werden erwartet. Bisher hat erst eine Patientin den Extrakt auch erhalten.
Bei einem Schmerzpatienten aus Bayern wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt und Cannabis beschlagnahmt. Die Polizeibeamten begründeten ihre Hausdurchsuchung mit einem Brief des Betroffenen an die Staatsanwaltschaft Würzburg, in dem dieser sich für Haftentlassung von Volker Krug ausgesprochen und dabei erwähnt hatte, dass er selbst Cannabis zu medizinischen Zwecken verwende. Die Beamten seien nach Angaben des Patienten jedoch sehr verständnisvoll gewesen, nachdem er von seiner Genehmigung durch das BfArM berichtet hatte, und er erwarte keine gravierenden Konsequenzen.

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