Ein zweiter Patient hat den Cannabisextrakt erhalten, ohne jedoch die gewünschte Wirkung erzielt zu haben

Ein Tourette-Patient aus Nordrhein-Westfalen hat als zweiter Patient auf der Grundlage einer Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Cannabisextrakt von seiner Apotheke erhalten. Er habe den Extrakt zwei Tage lang ausprobiert und dabei bis zu 100 Tropfen der Lösung eingenommen, ohne dass irgendeine Wirkung eingetreten sei. Der Betroffene hat sowohl Erfahrung mit dem Rauchen illegaler Cannabisprodukte als auch mit der Verwendung einer Dronabinol-Tropflösung, die beide wirksam waren. Aus diesem Grund hat die ACM den Extrakt im Institut für Rechtsmedizin der Universität Köln auf seinen THC-Gehalt untersuchen lassen. Zwei Analysen ergaben eine Konzentration von 14,5 und 14,9 mg/ml, so dass eine Wirkung zu erwarten gewesen wäre. Die weitere Entwicklung bei diesem Patienten ist bisher unklar.
Die Firma THC Pharm, die den Extrakt kostenlos bereit gestellt hat, erklärte gegenüber der ACM, dass sie mit den Patienten gern zusammenarbeitet, um ein für den jeweiligen Patienten wirksames Produkt anzubieten und eine passende Applikationsform (orale Aufnahme, Inhalation eines alkoholischen Extraktes) zu ermöglichen.
(Quellen: Persönliche Mitteilungen des Patienten, eines Mitarbeiters des Rechtsmedizinischen Instituts der Universtität Köln und von THC Pharm)

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