In einer Hamburger Kanzlei findet am 26. April ein ganztägiges Seminar zu rechtlichen Aspekten des so genannten Off-Label-Use von Medikamenten für Ärzte statt. Die Veranstaltung ist von der Ärztekammer Hamburg als Fortbildungsveranstaltung anerkannt.
Bisweilen erscheint aus ärztlicher Sicht die Behandlung mit Wirkstoffen, die für andere Indikationen zugelassen sind, geboten (Off-Label-Use). In nicht seltenen Fällen ist sogar der Einsatz von Fertig- oder Rezepturarzneimitteln angezeigt, die in der Bundesrepublik oder für die EU (noch) gar nicht zugelassen sind (No-Label-Use). Dies gilt auch für den Cannabiswirkstoff Dronabinol.
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