Peter Stieg ist verstorben

ACM-Mitglied Peter Stieg aus Berlin, der nach mehrjährigem Kampf vor den Gerichten Ende vergangenen Jahres vom Vorwurf des illegalen Besitzes von Betäubungsmitteln freigesprochen wurde, ist Anfang April verstorben. In einem Brief des ACM-Vorstandsvorsitzenden Dr. Franjo Grotenhermen vom 21. April 2008 an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages heißt es dazu:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte sie darüber informieren, dass Herr Peter Stieg kürzlich verstorben ist. Nach einem Prozessmarathon von fünf Jahren hatte ihn das Berliner Landgericht am 20. September 2007 schließlich wegen Vorliegens eines „rechtfertigenden Notstands“ vom Vorwurf des illegalen Besitzes von Cannabis freigesprochen. Er verwendete die Droge zur Behandlung seiner schweren Erkrankungen. Das BfArM hatte seinen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zu medizinischen Verwendung von Cannabis aus Gründen, die mir nicht bekannt sind, im Jahr 2007 abgelehnt. Herr Stieg hatte in den letzten Jahren ein schweres gesundheitliches Los zu tragen, das durch die Verwendung von Cannabis gelindert und durch das Verhalten staatlicher Organe erschwert wurde.
Ein weiteres, vom Tod bedrohtes ACM-Mitglied ist Herr Heiko Zachariasen, der ohne Cannabis kaum Nahrung aufnehmen kann und nach eigenen Angaben auf ein Gewicht von 51,5 kg abgemagert ist (bei einer Größe von 1,83 m). Auch er hat einen Antrag beim BfArM auf eine Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis gestellt, dem grundsätzlich stattgegeben worden sei. Herr Zachariasen rief mich Anfang letzter Woche an, um mir aufgewühlt von einem Telefonat mit einem Mitarbeiter der Bundesopiumstelle zu berichten. Ihm sei darin mitgeteilt worden, dass man zur Zeit sein Vorstrafenregister aufarbeite. Das könne noch ein bis zwei Monate dauern. Heute erhielt er ein Schreiben vom BfArM, in dem mitgeteilt wurde, dass man nun seine Gerichtsakten anfordern werde, um diese zu prüfen. Gleichzeitig wurde die Krankenkasse von Herrn Zachariasen aufgefordert, eine Einzelfallprüfung zur Kostenübernahme von Dronabinol vorzunehmen, da der appetitsteigernde Effekt von Cannabisprodukten bei ihm „nachvollziehbar“ sei und ein „potenziell lebensbedrohlicher“ Gesundheitszustand vorliege. Herr Zachariasen fragt sich nun, ob man ihn in Deutschland „verrecken“ lassen werde, weil er wegen des illegalen Besitzes von Betäubungsmitteln vor vielen Jahren verurteilt worden war. Herr Zachariasen ist Jude und überlegt, über die jüdische Botschaft einen Asylantrag in den Niederlanden zu stellen, weiß aber nicht, ob er dies wegen seines erheblich reduzierten Gesundheitszustandes und seiner angespannten finanziellen Situation noch umsetzen kann.
Die Bundesopiumstelle handelt auf der Grundlage der bestehenden Gesetze. Bitte machen Sie sich für Änderungen stark, die die Situation Schwerkranker, die von einer Therapie mit Cannabisprodukten profitieren, verbessert.“

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