Aussetzung des Gerichtsurteils für Uwe Ciecior bis zur Entscheidung der Bundesopiumstelle über seinen Antrag

Am 16. Dezember fand vor dem Amtsgericht Dresden die Verhandlung gegen Uwe Ciecior wegen des illegalen Besitzes von Betäubungsmitteln statt. Bei Herrn Ciecior war am 28. Januar 2008 eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden. Sie fand im Rahmen einer Vielzahl von Razzien bei Personen statt, die im Verdacht standen, Cannabis anzubauen, da sie Material zum Eigenanbau von Pflanzen innerhalb von Gebäuden über das Internet gekauft hatten. Die Polizei hatte über mehrere Monate hinweg heimlich die Kundenbestellungen eines Aachener Händlers für Gewächshaustechnik aufgezeichnet.
Herr Ciecior erlitt 1997 einen schweren Verkehrsunfall und leidet seither unter einem schweren chronischen Schmerzsyndrom, das bisher auch nicht mit Opiaten ausreichend behandelt werden konnte. Er konnte eine Anzahl von ärztlichen Attesten und Stellungnahmen vorlegen und zudem auf sein bereits seit einiger Zeit laufendes Antragsverfahren auf eine Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis bei der Bundesopiumstelle verweisen. Der Richter setzte sich in einer Verhandlungspause mit einem Mitarbeiter der Bundesopiumstelle in Verbindung, der ihm mitteilte, dass über den Antrag von Herrn Ciecior voraussichtlich im Januar entschieden werde, und dass eine positive Bescheidung möglich sei. Richter und Staatsanwalt boten dem Angeklagten eine Einstellung des Verfahrens an, was dieser ablehnte. Er bestand darauf, freigesprochen zu werden, da er nichts Unrechtes getan habe. Die Entscheidung wurde vom Richter daraufhin bis zur Entscheidung der Bundesopiumstelle ausgesetzt.

(Quelle: Persönliche Mitteilung)

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