Berufungsgericht wandelt Haftstrafe für Axel Junker in Bewährungsstrafe um

Am 23. März endete das insgesamt 30 Monate andauernde Strafverfahren nach der Selbstanzeige des Schmerz- und Hepatitis C-Patienten Axel Junker, das er im September 2006 im Rahmen der „Aktion Torso“ in Westerland/Sylt auf den Weg gebracht hatte. Das Berufungsgericht hob das Urteil des Amtsgerichts Niebüll auf und setzte die seinerzeit ausgesprochene Haftstrafe von einem Jahr für die Dauer von vier Jahren zur Bewährung aus. Im Laufe der Verhandlung machte der vorsitzende Richter deutlich, dass der Angeklagte mit seinem Klärungsbedarf auf die Rechtmäßigkeit des Cannabisanbaus zu medizinischen Zwecken bei der Strafjustiz „im falschen Forum“ sei. Dieses Ansinnen hätte im Zuge einer Klage gegen die ablehnenden Bescheide des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte auf legalen Anbau vor dem Verwaltungsgericht geführt werden müssen. Ein Notstand, der die Handlung des ungenehmigten Selbstanbaus rechtfertige, habe nicht vorgelegen und ein Freispruch käme nicht in Betracht.

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(Quellen: Persönliche Mitteilung von Axel Junker, SHZ vom 25. März 2009)

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