Grüne und Linke im Bundestag kritisieren Bundesregierung wegen Zweiklassenmedizin bei der medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten

Nach einem Bericht des Tagesspiegel wirft die Linkspartei der Regierung bei der Freigabe von Cannabis-Medikamenten Halbherzigkeit vor. In dem Artikel heißt es: „Man erteile zwar Ausnahmegenehmigungen für die Behandlung schwerer Krankheiten, interessiere sich aber nicht dafür, dass die Patienten die Cannabis-Produkte oft gar nicht bezahlen könnten, sagte der Drogenpolitik Sprecher der Linken, Frank Tempel, dem Tagesspiegel.“ Häufig bestehe das höchstrichterlich bestätigte Recht auf Behandlung mit Cannabis somit nur auf dem Papier, kritisierte Tempel. Die „äußerst geringe Zahl an Anträgen für Cannabis zur medizinischen Verwendung“ sprechen Bände. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums dürfen in Deutschland derzeit nur 42 Personen Cannabis-Produkte zu Behandlung verwenden.
Der parlamentarische Staatssekretär im Gesundheitsministerium, Daniel Bahr (FDP), wies den Vorwurf, dass vermögende Patienten wegen der nicht geregelten Kostenübernahme besser gestellt seien, jedoch zurück. Zu dem beabsichtige man, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass cannabishaltige Fertigarzneien zugelassen werden können.

In einer Pressemitteilung kritisierte Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen), Sprecher für Drogen- und Suchtpolitik aktuelle Äußerungen der Drogenbeauftragten der Bundesregierung zur Versorgung mit Schmerzmitteln auf Betäubungsmittelbasis. Die Jubelmeldungen der Drogenbeauftragten seien peinlich. „Die Wahrheit ist: Die Versorgung mit Schmerzmitteln auf Betäubungsmittelbasis wird noch immer vielfach durch ideologische Blockaden behindert. Die im Sommer durch die Bundesregierung groß angekündigten Verbesserungen bei Cannabismedikamenten sind bislang rechtlich nicht umgesetzt. Davon abgesehen, würde dadurch die Versorgung ohnehin nur für einen kleinen Teil der Patienten verbessert. Alle anderen Betroffenen können Cannabismedikamente nur mit Genehmigung der Bundesopiumstelle erhalten. Die monatlichen Therapiekosten reichen von etwa 400 Euro bis zu 3780 Euro und müssen von den Betroffenen in der Regel selbst finanziert werden. Bei cannabishaltigen Schmerzmitteln gibt es eine Zwei-Klassen-Medizin. Die kostengünstige Alternative, die Genehmigung zum Eigenanbau mit ärztlicher Begleitung, wird von der Bundesregierung mit fadenscheinigen Argumenten abgelehnt.“

Mehr unter:
– https://www.tagesspiegel.de/politik/linke-nur-reiche-koennen-sich-cannabis-therapie-leisten/3414392.html
– https://www.firmenpresse.de/pressinfo310187.html

(Quellen: Tagesspiegel vom 27. November 2010, Pressemitteilung von Harald Terpe vom 06. Dezember 2010)

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