Nun endlich amtlich: Cannabisprodukte aus Nutzhanf dürfen legal verkauft werden

Seit 1999 produziert das Unternehmen Hanfzeit und andere Unternehmen Nutzhanfprodukte wie Tee, Backwaren, Hanf-Duftkissen etc. Hanfzeit wird seit dieser Zeit von der Lebensmittelüberwachung des Kreises Höxter kontrolliert. Diese Überwachungsbehörde durfte jedoch nie eine „Verkehrsfähigkeitsbescheinigung“ für diese Nutzhanfprodukte ausstellen. Es gab jedoch immer wieder Probleme von Seiten der Staatsanwaltschaft, nicht beim Unternehmen Hanfzeit, sondern bei seinen Kunden. Als im November 2011 ein Großkunde 20.000 Euro zahlte, um die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte gegen ihn zu schließen, machte Hanfzeit Druck bei der Behörde, und es kam Anfang 2012 zu einem Treffen mit der Lebensmittelüberwachung.

In einem bundesweiten Treffen der Lebensmittelbehörden im März 2012 wurde die Problematik erörtert und eine Arbeitsgruppe gebildet. Diese klärte beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, ob eine Änderung im Betäubungsmittelgesetz nötig sei, um die Rechtslage zu klären, was das Ministerium verneinte. Im Betäubungsmittelgetz sei explizit geregelt, dass Produkte aus zugelassenen Nutzhanfsorten produziert und an Endkunden abgegeben werden dürfen. Eine weitere Änderung sei nach Stellungnahmen des Bundesministeriums sowie des Bundesinstituts für Arzneimittelprodukte nicht nötig.

Quelle: Persönliche Mitteilung von Stefan Nölker-Wunderwald, Hanfzeit.

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