Presseschau: Weil er Cannabis gegen Schmerzen nahm: Schwerkranker landet vor Gericht (Bild Hannover)

Leider werden immer noch Patienten mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsentzug bestraft, wenn sie Cannabis zu medizinischen Zwecken einsetzten. Immerhin wird die medizinische Verwendung meistens strafmildernd berücksichtigt. So auch bei einem Schmerzpatienten aus Hannover, der wegen illegalen Cannabisbesitzes zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Das im Zeitungsbericht genannte „salomonische“ Urteil ist keineswegs salomonisch. Es ist unerträglich, dass Patienten immer noch strafrechtlich verfolgt werden.

Weil er Cannabis gegen Schmerzen nahm: Schwerkranker landet vor Gericht

Darf ein Schwerkranker seine Schmerzen mit Haschisch betäuben?

Darum ging es gestern im Kern vorm Schöffengericht.

Auf der Anklagebank: Rollstuhl-Fahrer Tomas S. (43). Seit 1992 nach einem Badeunfall querschnittsgelähmt, später Spastiker.

In seiner Wohnung (Südstadt) wurden 14 Cannabis-Pflanzen und 30 Setzlinge entdeckt.

Der wegen Rauschgiftbesitzes bereits vorbestrafte Schwerbehinderte: „Ich habe ständig starke Schmerzen und Krampfanfälle. Cannabis ist das einzige Schmerzmittel, das mir wirklich hilft.“

Professor Dr. Klaus Böker (59): „Er war bei mir in Behandlung. Wenn ich Cannabis verschreiben dürfte, ich hätte es getan!“

Problem: Tomas S. hat sich nie um Cannabis als Medizin bemüht, was in Ausnahmefällen in Deutschland erlaubt ist. Der Staatsanwalt forderte sechs Monate Haft. Verteidiger Jan van Lengerich plädierte auf Freispruch.

Richter Ulrich Kleinert salomonisch: 1500 EURo Geldstrafe wegen Besitzes und Anbaus von Cannabis

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