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Presseschau: Cannabis auf Rezept – wo, wie, warum? (Tagesschau)

Auch die Tagesschau berichtete. Cannabis auf Rezept – wo, wie, warum?

Kiffen gegen Krebs? So einfach ist es wohl nicht, aber unbestritten ist die schmerzlindernde Wirkung von Cannabis. Bei welchen Krankheiten wird Cannabis eingesetzt? Und wann zahlt die Kasse?

Wie ist die rechtliche Situation in Deutschland?
Bundestag und Bundesrat billigten zu Beginn des Jahres ein Gesetz, das Ärzten erlaubt, chronisch Kranken getrocknete Cannabis-Extrakte auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung zu verschreiben. Die Mediziner dürfen damit eigenverantwortlich entscheiden, ob eine Cannabis-Therapie sinnvoll ist, auch wenn im Einzelfall noch andere Behandlungsoptionen bestehen. Der aufwändige Antrag beim Bundesinistitut für Arzneimittel und Medizinprodukte entfällt damit. Krankenkassen dürfen die Genehmigung einer Therapie nur in begründeten Ausnahmefällen verweigern. „Das ist ein großer Schritt in eine richtige Richtung“, sagt Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband im Gespräch mit tagesschau.de.

Vertrieben werden sollen die Cannabis-Produkte von Apotheken. Eine noch aufzubauende staatliche Cannabis-Agentur beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll sicherstellen, dass in standardisierter Qualität angebaut wird. Die Agentur soll den Cannabis dann kaufen und an Hersteller und Apotheken abgeben. Bis dahin soll auf Importe zurückgegriffen werden. Um die genaue medizinische Wirkung der Cannabis-Arzneimittel zu erforschen, ist eine wissenschaftliche Begleiterhebung vorgesehen.

Experten erwarten, dass die Zahl der Cannabis-Patienten erheblich steigen wird. „Ich erwarte in den kommenden Jahre eine Million“, prognostiziert Franjo Grotenhermen, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin, im Gespräch mit tagesschau.de.

Seit 2011 durften zwar auch zugelassene Fertigarzneimittel auf Cannabis-Basis in Deutschland hergestellt und von Ärzten auf Betäubungsmittelrezept verschrieben werden. Patienten brauchten dazu aber eine Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, die sie zum Erwerb von Cannabis als Medikament in Apotheken berechtigte. Die Kosten mussten die Patienten in der Regel selbst tragen.

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