Presseschau: Professoren bezweifeln Wert der TK-Studie: Mediziner sehen Cannabis-Arznei positiv (Saarbrücker Zeitung)

Der Landesdrogenbeauftragte des Saarlandes, Stephan Kolling kritisiert die hohe Verschreibungsrate von Cannabis-basierten Medikamenten im Saarland. Mediziner aus dem Bundesland sowie ein Vertreter der SPD weisen die Kritik als unbegründet zurück.

Professoren bezweifeln Wert der TK-Studie: Mediziner sehen Cannabis-Arznei positiv

Experten gehen auf Distanz zum Drogenbeauftragten, der die hohe Verordnungsquote kritisiert hatte.

Der Streit um die Verordnung von Cannabis-basierten Medikamenten im Saarland geht weiter. Die beiden Medizin-Professoren Sven Gottschling (Palliativmedizin/Uniklinik Homburg) und Winfried Häuser (Psychosomatik/Klinikum Saarbrücken) gingen auf Distanz zum Landesdrogenbeauftragten und Gesundheitsstaatssekretär Stephan Kolling (CDU), der die im Vergleich zu anderen Bundesländern hohe Verordnungszahl von Cannabis-Arzneien durch Saar-Ärzte als zu großzügig bezeichnet hatte. Gottschling und Häuser sagten, dass es in der öffentlichen Diskussion nicht sinnvoll sei, pauschal von „Cannabis“ zu sprechen.

Cannabispräparate oder Cannabis-basierte Arzneimittel seien die korrekten Begriffe. Wichtig sei zudem die Unterscheidung zwischen missbräuchlichem Freizeitkonsum und medizinisch sinnvoller und begründeter Anwendung. Dies hatte bereits Ärztekammer-Chef Dr. Josef Mischo angemerkt. Ärzte können seit März 2017 Cannabisblüten oder Arzneimittel, welche Inhaltsstoffe der Hanfpflanze enthalten, verschreiben. Eine aktuelle Umfrage bei den saarländischen Schmerztherapeuten zeige, so Gottschling, dass diese fast ausschließlich ein Arzneimittel mit Inhaltsstoffen der Hanfpflanze (Dronabinol) und keine Cannabisblüten verschreiben. „Eine „berauschende“ Wirkung tritt bei Einnahme dieses Arzneimittels extrem selten auf“, betonte Gottschling. Cannabispräparate dürften nur bei schwerwiegenden Erkrankungen, bei denen etablierte Behandlungen versagt hätten oder dem Patienten nicht zugemutet werden könnten, verschrieben werden. Die Behauptung, dass saarländische Ärzte eine Spitzenposition bei der Verordnung von „Cannabis“ einnähmen, beruhe auf den Daten der Techniker Krankenkasse (TK). Die TK-Daten seien nicht repräsentativ für alle Versicherten und Ärzte in Deutschland. „Auch sollte eine Unterversorgung in den anderen genannten Bundesländern und damit eine mögliche Vorreiterrolle des Saarlandes erwogen werden“, erklärten Gottschling und Häuser.

Der SPD-Landtagsabgeordnete Sebastian Thul kritisierte den Umgang Kollings mit der Ärzteschaft bei der Verordnung von medizinischem Cannabis. „Statt die Ärzteschaft für ihre Arbeit zu kritisieren, sollte mehr im Bereich der Präventionsarbeit in der Drogenpolitik getan werden“, meinte Thul.

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