ACM-Mitteilungen vom 09. Januar 2021

Liebe Leserin, lieber Leser,

in diesem Jahr wird ein neuer Bundestag gewählt. Am 26. September 2021.

Der ACM-Vorstand will diese Zeit nutzen, um im Vorfeld der Wahl die Kandidaten für den neuen Bundestag hinsichtlich ihrer Position zu den Möglichkeiten der medizinischen Verwendung von cannabisbasierten Medikamenten in Deutschland zu befragen. Nähere Informationen gibt es dazu in der nächsten Ausgabe der ACM-Mitteilungen am 23. Januar 2021.

Es gibt erfreuliche Nachrichten aus den USA, die wir auch für den Wahlkampf in Deutschland nutzen können. Die Demokraten haben auf Bundesebene die Mehrheit sowohl im Repräsentantenhaus als auch im Kongress gewonnen, sodass der künftige Präsident, Joseph Robinette Biden, genannt Joe Biden, in den kommenden 2 Jahren bis zu den Mid-Term-Wahlen am 8. November 2022, wenn alle Mitglieder des Repräsentantenhauses und ein Teil des Kongresses neu gewählt werden, seine Gesetzesvorhaben leichter durchsetzen kann. Es gibt viele einflussreiche Personen in der Demokratischen Partei, die auch auf Bundesebene Erleichterungen zur medizinischen Verwendung von Cannabis, aber auch zum Konsum durch Erwachsene, befürworten.

Wir sind in Gesprächen mit einem neuen Importeur, der Cannabisblüten deutlich günstiger an Apotheken abgeben möchte als bisherige Hersteller und Importeure. Dies würde sich dann auch auf den Abgabepreis durch die Apotheken auswirken können. Details folgen in einer der kommenden Ausgaben der ACM-Mitteilungen. Nun ist auch der Preis für Cannabis, den das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) deutschen Herstellern zahlt, ebenfalls bekannt. Wir sind gespannt, wie sich der Abgabepreis an die Apotheken in Deutschland gestaltet.

Dieses Jahr bietet also ein großes Potenzial für weitere Erleichterungen beim Zugang von Patienten zu finanzierbaren Cannabis-Medikamenten. Wir wollen mit Ihrer Unterstützung dieses Potenzial möglichst umfangreich ausschöpfen.

Viel Spaß beim Lesen!

Franjo Grotenhermen

Inhalt:

Presseschau: Cannabis-Produzenten erhalten 2,20 Euro pro Gramm (Pharmazeutische Zeitung)

Die deutsche Regierung, vertreten durch das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) in Bonn, wird deutschen Herstellern 2,20 € pro Gramm Cannabisblüten bezahlen. Dieser Preis bewegt sich in einer Größenordnung, den auch die niederländische Regierung, vertreten durch das Büro für medizinisches Cannabis, ihrem Produzenten Bedrocan bezahlt.

Cannabis-Produzenten erhalten 2,20 Euro pro Gramm

Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion sollen die Cannabis-Produzenten in Deutschland durchschnittlich 2,20 Euro pro Gramm Cannabisblüten erhalten. Die aktuell große Nachfrage an Cannabis-Verordnungen soll weiterhin mit Importen gedeckt werden, eine weitere Ausschreibung vonseiten der Regierung ist nicht geplant.

Der Anbau von Medizinalcannabis in Deutschland ist geplant, eigentlich sollte in diesem Quartal bereits die erste Ernte eingefahren sein. Diese verzögert sich aber aufgrund von bürokratischen Hürden und Corona-Einschränkungen, das erste medizinische Cannabis aus Deutschland wird demzufolge vermutlich im ersten Quartal 2021 geerntet werden können. Die FDP-Fraktion im deutschen Bundestag interessierte sich in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung nun für das Preisgefüge von medizinischen Cannabis aus Deutschland.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Wieland Schinnenburg fragte unter anderem, ob die Bundesregierung plane, die Apotheken bei der Prüfung der Cannabisblüten vor der Abgabe an die Patienten zu unterstützen, beispielsweise indem sie Zertifikate der Produzenten einführt. Die Antwort lässt aber erkennen, dass hier keine weiteren Hilfen vonseiten der Regierung geplant sind.

Die drei Hersteller Aphria, Aurora und Demecan, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die insgesamt 13 Lose und damit den Auftrag bekommen haben, Cannabis in Deutschland anzubauen, haben beim Vergabefahren vergangenes Jahr einen festen Preis zugesichert bekommen. Dieser liegt bei durchschnittlich circa 2,20 Euro pro Gramm, heißt es nun in der Antwort der parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Weiss aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Damit ist klar, dass Aurora und Aphria jährlich ungefähr 2,2 Millionen Euro durch den Anbau von Medizinalcannabis vom BfArM erhalten. Die beiden Firmen bekamen vom BfArM den Zuschlag über fünf Lose zu je 200 Kilogramm Jahresmenge. Das Berliner Start-up Demecan erhielt den Zuschlag für drei Lose und wird demnach rund 1,32 Millionen Euro pro Jahr für den Cannabis-Anbau verdienen.

BfArM will keinen Gewinn einfahren

Der Produzentenpreis steht damit fest. Wie hoch der Ankaufspreis für die Apotheker oder den Großhandel ist, ist allerdings noch unklar. Die Antwort aus dem BMG erklärt dazu, dass bei der Berechnung die variablen Erntemengen aber auch »haushälterische Vorgaben des Bundes« miteinfließen werden. Allerdings soll der Preis so festgelegt werden, dass die Kosten gedeckt werden, aber auch keinerlei Kosten entstehen. Für das BfArM sind keine Gewinne geplant, heißt es in der Antwort.

Importiertes Cannabis, das aktuell über den HV-Tisch wandert, kostet je nach Zubereitung unterschiedlich. Die Erstattungskosten der Krankenkassen stehen nach einer Neutaxierung im März 2020 fest: Durchschnittlich sind diese von 22,40 Euro auf 19,30 Euro pro Gramm Cannabisblüten gesunken. Das BMG listet in der Antwort nun auf, dass beispielsweise Cannabisblüten in unverändertem Zustand pro Verordnung 641,98 Euro kosten, allerdings ist aus dieser Aufschlüsselung nicht abzulesen, wie viel Gramm die Verordnung beinhaltet. Unveränderte Cannabisblüten sind damit die teuersten Verordnungen und wurden im Zeitraum Januar bis Juni 2020 mehr als 50.000 mal verschrieben. Deutlich günstiger hingegen sind Cannabinoid-haltige Fertigarzneimittel ohne PZN, die Kosten dafür belaufen sich auf nur 291,98 Euro pro Verordnung. Diese Form von Cannabis wurde mit 404 Verordnungen in den ersten beiden Quartalen 2020 aber auch nur selten verschrieben. Durchschnittlich über die verschiedenen Cannabis-Rezepturen und Arzneimittel hinweg ergibt sich demnach ein Abgabepreis von 476 Euro, die Preise sind jeweils Bruttopreise. Das BMG betont, dass für die Patienten eine Zuzahlung in Höhe von höchstens 10 Euro pro Verordnung anfällt.

Zunächst keine weitere Ausschreibung geplant

Aus der Zahl der Verordnungen lässt sich die hohe Nachfrage an medizinischem Cannabis erkennen. In Apotheken ist dieses immer wieder jedoch nicht verfügbar. Obwohl es ab nächstes Jahr Medizinalcannabis aus Deutschland geben wird, plant die Bundesregierung den Bedarf mit weiteren Importen zu decken. Eine weitere Ausschreibung zum Anbau in Deutschland ist demnach nicht geplant, so die Antwort der Staatssekretärin. Weiter heißt es dort: »Vor einer Entscheidung über weitere Ausschreibungen zum Anbau von Medizinalcannabis in Deutschland sowie diesbezüglicher Anbaumengen empfiehlt es sich aus Sicht der Bundesregierung, die Erfahrungen aus dem derzeit stattfindenden ersten Anbau abzuwarten.«

Schinnenburg kritisiert, dass sich die Bundesregierung weiter auf die Importe von Medizinalcannabis verlässt und die »heimische Landwirtschaft« nicht weiter international in Stellung bringt. Er erklärte: »Das halte ich angesichts einer sehr dynamischen Marktsituation für eine Fehleinschätzung von Bundesgesundheitsminister Spahn. Deutschland muss mindestens 100 Tonnen im Jahr selber produzieren.« Die 2,6 Tonnen Medizinalcannabis, die in Deutschland produziert werden sollen, würden nicht einmal 1/10 des aktuellen Jahresbedarfs decken, so Schinnenburg. Er fordert: »Angesichts des weltweit steigenden Verbrauchs kann es so zu Lieferengpässen in Deutschland kommen. Minister Spahn muss dringend für eine Ausweitung der deutschen Produktion sorgen.«

Einige Pressemeldungen und Informationen der vergangenen Tage

Erste Cannabis-Samen für Naunhof (Sächsische)

Saarländer kämpft um Recht auf Cannabis-Rezept (Saarbrücker Zeitung)

Der Anwalt Constantin von der Groeben will mit seinem Start-up Cannabis anbauen – als erster in Deutschland. Im Arbeitspodcast erzählt er, weshalb das möglich ist. (Die Zeit)

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