Schreiben der Drogenbeauftragten der Bundesregierung an das SCM

Die Sprecher des SCM (Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin) hatten anlässlich der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD in einem Schreiben vom 21. Januar auf Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Gesetzes vom 10. März 2017 hingewiesen.

Am 5. Februar 2018 antwortete Frau Marlene Mortler (CSU), Mitglied des Bundestages und Drogenbeauftragte der Bundesregierung.

„Sehr geehrte Frau Gebhardt, sehr geehrter Herr Junker,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21. Januar, in dem Sie Ihre Erfahrungen mit der Umsetzung des Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften (sog. Gesetz Cannabis als Medizin) schildern.

Ich habe mich in meiner Funktion als Drogenbeauftragte der Bundesregierung sehr dafür eingesetzt, dass Cannabis als Medizin schwerkranken Menschen von Ärztinnen und Ärzten verordnet werden darf und als GKV-Leistung zur Verfügung gestellt wird. Deshalb ist es mir ein wichtiges Anliegen, dass die Umsetzung des Cannabis als Medizin-Gesetzes reibungslos und im Interesse der schwerkranken Menschen erfolgt.

Das Bundesgesundheitsministerium und ich erhalten laufend aktuelle Informationen zur Umsetzung des Gesetzes „Cannabis als Medizin“. Es erfolgen regelmäßige Rücksprachen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen. Ich werde die Entwicklung auch weiterhin aufmerksam verfolgen und mich dafür einsetzen, dass das Gesetz „Cannabis als Medizin“ seinen Anspruch, einen Beitrag zur besseren Versorgung von schwerkranken Patientinnen und Patienten zu leisten, auch erfüllt.

Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler, MdB
Drogenbeauftragte der Bundesregierung“

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