ACM-Mitteilungen vom 30. Juli 2026 – Sonderausgabe zum Cannabisblüten-Verbot
Liebe Leserin, lieber Leser,
heute, am 30. Juli 2026, ist das Verbot der Kostenübernahme von Cannabisblüten nach dem GKV-Stabilisierungsgesetz in Kraft getreten. Das bedeutet, dass 65.000 Patientinnen und Patienten, deren Therapie mit Cannabisblüten bisher von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet wurde, in Zukunft nicht mehr erstattet wird. Eine Ausnahme macht die AOK-Baden-Württemberg, die angekündigt hat, zunächst für einen weiteren Monat die Kosten zu erstatten.
Der ACM-Vorstand arbeitet zusammen mit Rechtsanwalt Professor Oliver Tolmein mit Hochdruck an Möglichkeiten, sich gegen diese einschneidende, teure und unvernünftige Gesetzesänderung zu wehren. Alle juristischen Möglichkeiten müssen allerdings erst noch geprüft werden, damit wir geeignete Maßnahmen unternehmen können.
Neben der von uns bereits angekündigten Verfassungsbeschwerde, an der bereits eine Anzahl von Patientinnen und Patienten teilnehmen wollen, sind möglicherweise weitere juristische Maßnahmen sinnvoll, darunter Schritte vor den Verwaltungsgerichten und den Sozialgerichten. Wir können bisher – vor einer juristischen Prüfung – noch keine Einzelheiten mitteilen. Als erster Schritt kommt möglicherweise ein Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht infrage. Bitte melden Sie sich nicht mehr als Interessentin oder Interessent zur Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde, da sich bereits eine große Anzahl geeigneter Patientinnen und Patienten gemeldet hat. Ihnen entsteht durch die Nichtteilnahme kein Nachteil, denn ein Urteil oder eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gilt für alle Betroffenen.
Daneben möchten wir alle Betroffenen bitten, sich an die oder den Bundestagsabgeordneten Ihres Landkreises zu wenden, damit diese sich für eine Änderung bzw. Rücknahme dieses Gesetzes einsetzen. Daran können sich alle Patientinnen und Patienten oder deren Angehörige beteiligen. Nach unserer Erfahrung kennen die meisten Bundestagsabgeordneten die Konsequenzen des Gesetzes leider nicht, auch wenn sie das Gesetzeskonvolut im Bundestag und Bundesrat verabschiedet haben. Die meisten haben es nach unserem Eindruck schlicht und einfach nicht gelesen, denn das gesamte Gesetz, das mehr als 60 Einzelpunkte enthält, ist umfangreich.
Sie können die untenstehenden Links zu Informationen nutzen, um über die aktuelle, neue Situation zu informieren. Sie können diese Informationen beispielsweise nutzen, um in den sozialen Medien auf diese gravierende Veränderung aufmerksam zu machen.
Weitere Informationen finden sich in der kommenden Ausgabe der ACM-Mitteilungen, die am 1. August erscheinen und hier abonniert werden können:
https://arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de/mitteilungen
Beste Grüße
Ihr Dr. Franjo Grotenhermen
Vorstandsvorsitzender der ACM
Relevante Quellen
1. Bundesgesetzblatt (Originalquelle)
Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – GKV-BStabG)
Bundesgesetzblatt – BGBl. I Nr. 228 vom 29.07.2026
Dies ist die maßgebliche Rechtsquelle, in der das Gesetz am 29. Juli 2026 verkündet wurde und aus der sich die jeweiligen Inkrafttretensregelungen ergeben.
2. Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Das BMG stellt den Gesetzestext sowie Hintergrundinformationen und Erläuterungen bereit.
BMG – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Außerdem gibt es die Pressemitteilung zum Gesetzesbeschluss:
BMG – Bundestag beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
3. Deutscher Bundestag
Die Beratungen und der Beschluss des Gesetzes sind hier dokumentiert.
Bundestag – Nach hitziger Debatte: Bundestag verabschiedet GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
4. Informationen speziell zu Cannabisblüten
Dort werden die Auswirkungen auf die vertragsärztliche Versorgung erläutert und auf die gesetzlichen Grundlagen verwiesen.