Es kommt schlimmer als erwartet: Cannabisblüten werden vollständig gestrichen

Liebe Leserin, lieber Leser,

bei meiner Beurteilung des Gesetzes vom 10.7.2026 ist mir in den ACM-Mitteilungen vom 11. Juli 2026 leider ein grober Fehler unterlaufen. Ich hatte mich auf einen Artikel in einer Zeitschrift für Apotheker verlassen, und nicht korrekt berichtet.

Das neue Gesetz sieht nicht nur eine halbjährige Verpflichtung zur Kostenübernahme für ein Fertigarzneimittel vor, bevor andere Medikamente auf Cannabisbasis eingesetzt werden dürfen.

Es kommt aber noch schlimmer: Cannabisblüten sollen zukünftig grundsätzlich nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Im neuen § 31 Absatz 6 Sozialgesetzbuch V, in dem es um die Kostenübernahme von Cannabis-Medikamenten geht, kommen Cannabisblüten gar nicht mehr vor.

Der § 31 Abs. 6 SGB V sieht zukünftig wie folgt aus:

„(6) Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon,

– wenn 1. 2. eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung a) nicht zur Verfügung steht oder b) im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärztin oder des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann

– und eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.

Die vertragsärztliche Versorgung hat zunächst mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel im Rahmen eines sechsmonatigen Therapieversuchs zu erfolgen."

Der Gesetzestext liegt als Bundesrats-Drucksache 411/26 vor.

Cannabisblüten sollen grundsätzlich nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.

Entschlossen weiter

Franjo Grotenhermen
Vorstandsvorsitzender