Liebe Leserin, lieber Leser,

Sie können sich aktiv gegen die Abschaffung der geplanten Kostenübernahme für Cannabisblüten beteiligen. Der VCA (Verband der Cannabis versorgenden Apotheken), mit dem die ACM seit Jahren zusammen arbeitet, hat dazu eine Webseite und einen Flyer erstellt, der die wichtigsten Argumente enthält. Auch der DHV (Deutsche Hanf Verband) ist in dieser Frage aktiv geworden. Auf der Seite des DAV findet sich eine Liste aller Bundestagsabgeordneten der Regierungsfraktionen (CDU/CSU und SPD) nach Bundesländern getrennt. Kontaktieren Sie Ihren Abgeordneten aus Ihrer Region!

Es reicht völlig aus, wenn Sie wenige Zeilen schreiben. Bleiben Sie freundlich. Grundsätzlich können sich alle Patienten beteiligen, auch solche, die keine Cannabisblüten von den Krankenkassen erstattet bekommen.

Heilpflanzensprechstunde: Rainer Thewes, der den Kurs zum Anbau mit Heilpflanzensprechstunde leitet, lädt alle ACM-Mitglieder ein, sich zukünftig kostenlos an den Kursterminen zu beteiligen. Man kann ihm auch außerhalb der Sprechstunde Fragen stellen und auch Fotos mit Fragen schicken unter heilpflanzensprechstunde@web.de.

Reduzierung toxischer Verbrennungsprodukte um 99 %: Das Unternehmen Pax hat eine Untersuchung durchgeführt, um die Menge der Verbrennungsprodukte im Dampf von Verdampfern mit dem Rauch von Cannabiszigaretten zu vergleichen. Das Ergebnis lautet zusammengefasst: „Wir wollten eine einfache Frage beantworten: Was steckt eigentlich im Cannabisrauch, und was passiert, wenn man ihn nicht verbrennt? Unter identischen Bedingungen und mit derselben Blütenart verglichen wir den Rauch eines herkömmlichen Joints mit dem Aerosol, das von PAX-Verdampfern erzeugt wurde. Bei sechzehn schädlichen und potenziell schädlichen Verbindungen reduzierte die Verdampfung die Konzentrationen um bis zu 99 %."

Heiter weiter!

Franjo Grotenhermen

Vorstandsvorsitzender

Presseschau: Cannabis-Verordnung ohne Arzt-Patienten-Kontakt? Der Ärztetag will ein Stopp-Signal (ÄrzteZeitung)

Der Deutsche Ärztetag fand vom 12. bis 15. Mai 2026 in Hannover statt. Er wendet sich dagegen, dass Personen Cannabis auf Rezept erhalten können, ohne jemals mit einem Arzt gesprochen zu haben. Über entsprechende Online-Plattformen werden Rezepte allein auf der Basis eines Fragebogens ausgestellt. Die Forderung nach einem Arzt-Patienten-Kontakt wird vom Vorstand der ACM unterstützt.

Cannabis-Verordnung ohne Arzt-Patienten-Kontakt? Der Ärztetag will ein Stopp-Signal

Wie häufig müssen Patienten, die Cannabis, zum Beispiel gegen Schmerzen, benötigen, in die Praxis kommen? Eine Frage, die der Deutsche Ärztetag im Rahmen der Befassung mit der Suchtmedizin ganz klar beantwortete.

Ein Privatrezept für Cannabis-Blüten nach der Beantwortung einiger weniger Fragen auf einem Online-Portal? Den Delegierten des 130. Deutschen Ärztetags in Hannover ist das ein Dorn im Auge – und nicht nur das.

Im Zuge des Tagesordnungspunkts Suchtmedizin beschäftigte sich das ärztliche Gremium am Mittwochnachmittag mit mehreren Aspekten des Umgangs mit Cannabis in der Medizin und in der Gesellschaft.

So wurde ein Antrag des Vorstands, mit der Aufforderung an die Bundesregierung, das Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabis-Gesetzes zügig zu verabschieden und Medizinal-Cannabis wieder in den Regelungskontext des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) einzubeziehen und an die Vorgaben der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) zu binden, mit großer Mehrheit verabschiedet.

Die Importe von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken seien seit der Teillegalisierung sprunghaft angestiegen, heißt es in der Begründung des Antrags. Im ersten Halbjahr 2025 hätten sie im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als 400 Prozent zugenommen. Gleichzeitig hätten sich die Verordnungen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen lediglich im einstelligen Prozentbereich erhöht.

Wachstum vor allem bei Privatrezepten

Dies deute auf eine deutliche Zunahme von Verschreibungen auf Privatrezepten hin. Die Vermutung liege nahe, dass auch Freizeitkonsumierende Cannabis zum Beispiel über telemedizinische Plattformen, die den Erwerb teilweise nur durch die Beantwortung eines Fragebogens möglich machten, und mit ihnen kooperierenden Versandapotheken beziehen.

Als wichtiger Punkt im Umgang mit Medizinal-Cannabis zeigte sich beim Ärztetag die Frage, wie die kommerziellen Online-Plattformen mit Missbrauchs-Potenzial gebremst werden könnten.

Persönlicher Patienten-Arzt-Kontakt einmal im Quartal

So beschlossen die Delegierten auf Antrag unter anderem von Dr. Dirk Altrichter aus Bayern die Forderung, dass für eine „regelmäßige persönliche ärztliche Verlaufskontrolle im Rahmen der Behandlung mit Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken mindestens einmal pro Quartal ein persönlicher Patienten-Arzt-Kontakt vor Ort bzw. durch einen Hausbesuch erforderlich" ist.

Außerdem lehnte der Ärztetag die ärztliche Verordnung von Medizinalcannabis außerhalb eines persönlichen Patienten-Arzt-Kontaktes über Onlineportale generell ab. Die Landesärztekammern werden in einem Beschluss explizit aufgefordert, „berufsrechtliche Verstöße zu ahnden".

Denn auch in einer telemedizinischen Versorgung ist nach den geltenden Regeln der Berufsordnung sicherzustellen, dass ein direkter Arztkontakt stattfindet.

Nicht zuletzt bekräftigte der Ärztetag die Ablehnung der Teillegalisierung von Cannabis und forderte den Gesetzgeber auf, diese zurückzunehmen.

Presseschau: „Medizinisches Cannabis ist Apothekenarbeit" (Pharmazeutische Zeitung)

Auch die Apotheker wenden sich gegen Pläne der Bundesregierung, dass zukünftig Cannabisblüten nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden müssen.

Medizinisches Cannabis ist Apothekenarbeit

Die Bezirks-Apotheken in Berlin wenden sich gegen das geplante Erstattungs-Aus für Cannabisblüten. Mit einer Petition an den Bundestag will Inhaberin Melanie Dolfen die Regierungspläne stoppen. Das Spar-Argument beruhe auf einem alten Ressentiment und allzu großer Nähe zu Big Pharma.

Die Streichung von Cannabisblüten aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nütze nur den Interessen von Big Pharma und gefährde die Versorgung Schwerkranker, so Melanie Dolfen, Inhaberin der Bezirks-Apotheken in Berlin.

Mit einem Bündel an Sparmaßnahmen will die Bundesregierung die Kosten für die Krankenkassen dämpfen und kurzfristig 16,3 Milliarden Euro einsparen, damit die Kassenbeiträge im kommenden Jahr zumindest stabil bleiben. Vergangene Woche segnete das Bundeskabinett den Entwurf zum GKV-Spargesetz aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ab. Grundlegende Strukturreformen sieht der Entwurf noch nicht vor, dafür aber eine Reihe kleinerer Sparansätze, die in der Summe zu Buche schlagen sollen. Zugrunde liegen an vielen Stellen die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit.

Auch beim medizinischen Cannabis will man sparen, konkret bei Cannabisblüten. Indem deren Verordnungsfähigkeit gestrichen wird, sparen die Kassen laut den Plänen rund 130 Millionen Euro im Jahr 2027; anschließend sogar jährlich mehr, sodass bis 2030 rund 625 Millionen Euro zusammenkommen sollen.

Gegen den geplanten Erstattungsausschluss hat die Berliner Apothekerin Melanie Dolfen nun eine Petition an den Bundestag gestartet. „Es sind die alten Ressentiments gegen Cannabis als Sparpläne getarnt", erklärt die Inhaberin der Bezirksapotheken Berlin. Es gelte, sich gegen die Vorurteile zu stellen, „die sich an den Schaltstellen der Gesundheitspolitik hartnäckig halten".

Mehr Kosten vor allem in der Schmerztherapie

Dolfen verweist auf die Stellungnahmen, mit denen Fachverbände auf die Regierungspläne reagiert hatten. Cannabis-Apotheken hatten vor einer Versorgungsverschlechterung gewarnt; Fachverbände fürchten statt Ersparnis sogar höhere Kosten, wenn Patientinnen und Patienten auf teurere Cannabis-Fertigarzneimittel umsteigen müssten.

Darauf zielt auch Dolfen ab, wie sie in einer Mitteilung ausführt. Schwerstkranke würden von diesem Schnitt getroffen und Kosten würden durch den Wegfall mitnichten gespart, sondern würden steigen, insbesondere in Palliativmedizin und Schmerztherapie.

2022 seien die Kassen noch damit gescheitert, die Cannabisblüten aus der Arzneimittel-Richtlinie zu streichen, so die Medizinalcannabis-Expertin. „Jetzt kommen diese Pläne fast wortgleich als Sparpotenzial zurück." Die vorgetragenen Millionen-Einsparungen seien aber trügerisch: Was bei Cannabisblüten gekürzt werde, falle als Mehrkosten für deutlich teurere Fertigarzneimittel wieder an – und belaste am Ende die Krankenkassen stärker.