ACM e.V.Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V.

Cannabis und Führerschein – Informationen für Patientinnen und Patienten

Stand: Oktober 2026 · keine individuelle Rechtsberatung

Informationsblatt für Patientinnen und Patienten

Cannabis als Medizin und Führerschein – Ihr Verhalten im Straßenverkehr und bei der Polizeikontrolle

Sie erhalten auf ärztliche Verordnung Medizinal-Cannabis. Dieses Blatt gibt Ihnen einen kurzen Überblick, was Sie als Patientin oder Patient im Straßenverkehr beachten sollten.

Informationsblatt für Patientinnen und Patienten: Cannabis und Führerschein

PDF · 2 Seiten · Stand: Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer Cannabis bestimmungsgemäß als verschriebenes Arzneimittel für eine bestimmte Erkrankung einnimmt, begeht keine Ordnungswidrigkeit, auch wenn der allgemeine THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum überschritten ist (§ 24a Abs. 4 StVG).
  • „Bestimmungsgemäß“ heißt: genau so, wie es Ihr Rezept vorgibt – Dosis, Häufigkeit und Anwendungsform (z. B. Verdampfen, nicht Rauchen). Sie dürfen nur rauchen, wenn die Dosierungsanleitung dies ausdrücklich erlaubt.
  1. „Bitte inhalieren (rauchen, verdampfen) Sie täglich 1 g der verordneten Sorten in 4 Gaben über den Tag verteilt.“
  2. „Bitte inhalieren Sie mithilfe eines Verdampfers 2 g der verordneten Sorte, aufgeteilt in 2 Gaben am späten Nachmittag und Abend.“
  • Fahren dürfen Sie nur, wenn Sie fahrtüchtig sind.

1. Ausgangssituation

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt fragt Sie zu Beginn, ob Sie einen Führerschein haben und wie Sie am Straßenverkehr teilnehmen (Auto, Motorrad, aber auch Fahrrad, E-Bike oder Roller). Die ärztliche Aufklärung ist in allen Fällen gleich. Die möglichen Rechtsfolgen für Sie können jedoch unterschiedlich sein.

2. Die Einstellungsphase

Zu Beginn der Behandlung werden gemeinsam die Dosierungen festgelegt (Einzel- und Tagesdosis). Dabei gilt das Prinzip der Selbsteinschätzung: Gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt erarbeiten Sie:

  • welche Symptome auftreten können und wie sie Ihre Fahrtüchtigkeit beeinflussen,
  • wie viel Zeit zwischen der Einnahme und dem Fahrtantritt vergehen muss, damit Sie den Anforderungen des Straßenverkehrs ohne Einschränkung gerecht werden.

Das Ergebnis wird von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt dokumentiert. Fahren Sie nicht, solange Sie unsicher sind, besonders bei Behandlungsbeginn, nach einer Dosiserhöhung oder einem Medikamentenwechsel (andere Cannabispräparate, andere sonstige Medikamente. Verzichten Sie auf – auch gelegentlichen – Alkoholkonsum und andere berauschende Substanzen (Mischkonsum).

3. Im Straßenverkehr

  • Halten Sie sich genau an Dosierung und Anwendungsform.
  • Lassen Sie sich eine eindeutige Dosierungsanweisung (Einzel- und Tagesdosis) auf dem Rezept oder in einer separaten Dosierungsanleitung, wie ich (F. G.) es mache, geben. Fragen Sie nach, wenn sie fehlt oder nicht eindeutig bzw. unklar ist.
  • Bewahren Sie Ihr Medikament in der Apothekenverpackung mit Etikett auf und führen Sie keine losen Cannabisprodukte im Fahrzeug mit.

4. Wenn Sie von der Polizei kontrolliert werden

  1. Allgemeine Kontrolle: Sie sollten nicht sagen, dass Sie Cannabis-Patientin oder -Patient sind. Bleiben Sie freundlich und händigen Sie Führerschein und Fahrzeugpapiere aus.
  2. Konkrete Verdachtsmomente: Auch wenn die Polizei konkrete Anzeichen für einen Cannabiskonsum nennt, offenbaren Sie nicht, dass Sie Cannabispatient sind. Sie dürfen die Polizei anlügen, weil niemand sich selbst belasten muss.
  3. Anlassbezogenen Kontrolle: Wenn es einen Anlass für eine Kontrolle gibt, insbesondere bei einem Verkehrsunfall, sollten Sie Ihren Patientenstatus offenlegen.
  4. Einzug des Führerscheins: Wenn die Polizei den Eindruck hat, dass ein Verkehrsteilnehmer nicht mehr sicher fahren kann, z.B. wegen des Konsums von Cannabis, dann kann sie den Führerschein unmittelbar einziehen. Es gibt daher Stimmen, nach denen man den Führerschein nicht mit sich führen sollte, was allerdings dann bei einer Kontrolle 10 € kosten soll.
  5. Urinprobe: Sie sind nicht verpflichtet, Urin abzugeben. Davon wird abgeraten.
  6. Blutprobe: Sie kann bei konkreten Verdachtsmomenten auch ohne richterlichen Beschluss angeordnet werden. Machen Sie gegenüber der Polizei und auch gegenüber dem Blut entnehmenden Arzt dazu keine weiteren Angaben. Auf diese Weise erfährt erst die Bußgeldstelle und die Führerscheinstelle nach einem Labornachweis, dass Ihr Blut THC enthält.
  7. Tests der psychomotorischen Leistungsfähigkeit: Die Teilnahme ist freiwillig. Sind Sie fit, so ist die Teilnahme sinnvoll, denn sie kann Ihre Fahrtüchtigkeit belegen. Sie sollten den Blut abnehmenden Arzt bitten, Ihre psychomotorische Leistungsfähigkeit zu testen. Sind Sie selbst unsicher, ob Sie die Tests bestehen würden, verzichten Sie darauf.

5. Nach der Kontrolle

  • Rechnen Sie nach einigen Wochen mit einem Bußgeldbescheid und/oder einem Schreiben der Führerscheinstelle. Lassen Sie beides nicht liegen und halten Sie die gesetzten Fristen ein.
  • Bitten Sie Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt um eine ärztliche Bescheinigung (Cannabis-Patient, Erkrankung, verordnete Dosierung, bestimmungsgemäße Einnahme).

Verlangt die Behörde ein ärztliches Gutachten bzw. die Durchführung einer MPU (medizinisch-psychologischen Untersuchung), legen Sie es fristgerecht vor. Wer ein gefordertes Gutachten nicht beibringt, kann den Führerschein verlieren.

Die Felder „Datum, Unterschrift Patientin / Patient“ und „Datum, Unterschrift Ärztin / Arzt“ finden Sie im Original-PDF zum Ausdrucken.

Herausgeber und Quelle

Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) · Bahnhofsallee 9 · 32839 Steinheim

Telefon: 05233 - 953 53 82 · E-Mail: info@arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de · arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de

Informationen für Ärztinnen und Ärzte

Aktualisiert am 24. Oktober 2026