Protestmailer an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages

Das Selbsthilfenetzwerk-Cannabis-Medizin hat auf seiner Internetseite einen Protestmailer mit folgendem Text eingerichtet:
„Am 9. August hat die Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn einer Multiple-Sklerose-Kranken eine Erlaubnis zur Verwendung eines Cannabisextraktes erteilt. Wegen der restriktiven Handhabung der Gewährung solcher Erlaubnisse durch die Bundesopiumstelle stellt diese Möglichkeit für viele Patienten, die Cannabis aus medizinischen Gründen verwenden, allerdings leider keine realistische Option dar, um aus der Illegalität und der drohenden Kriminalisierung herauszukommen.
Am 9. Juli wurde ein Morbus-Crohn-Patient aus Baden- Württemberg, dessen Antrag vom BfArM abgelehnt worden war, wegen des Imports von Cannabis in Untersuchungshaft genommen.
Am 16. August wurde ein Patient mit Hepatitis C aus Schleswig-Holstein zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr ohne Bewährung wegen Cannabisbesitzes verurteilt.
Ich finde es beschämend und unerträglich, dass der deutsche Gesetzgeber bisher keine zivilisiertere Lösung gefunden hat, als die Betroffenen wie Kriminelle zu behandeln. Ich kann nicht erkennen, worin ihr von der Justiz zu verfolgendes Unrecht bestehen soll, wenn sie ihr Leiden mit Cannabis zu lindern suchen. Schwerkranke, die von Cannabis medizinisch profitieren, brauchen die Unterstützung der Politik, benötigen eine politische Lösung, um wirksam vor Strafverfolgung geschützt zu werden.
Ich bitte Sie daher inständig, Ihren Beitrag dazu zu leisten,
* dass eine gesetzliche Regelung geschaffen wird, die diese Patienten vor Strafverfolgung schützt,
* dass die zuständigen Politiker in Zusammenarbeit mit Experten aus Medizin und Rechtswesen Möglichkeiten erarbeiten, wie solche Regelungen konkret ausgestaltet werden können.“
(Quelle: https://www.selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de)

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