Dronabinol (THC)

Dronabinol ist der internationale Freiname für das pharmakologisch wirksamste Delta-9-Tetrahydrocannabinol, der pharmakologisch wirksamste Bestandteil der Hanfpflanze. Es ist in Deutschland auf einem Betäubungsmittelrezept rezeptierfähig.

Dronabinol-Präparate

Das weltweit bisher einzige Dronabinol-Fertigpräparat ist das in den USA hergestellte und dort zugelassene Marinol. Es wird geliefert als weiche runde Gelatinekapsel, die 2,5 mg, 5 mg oder 10 mg synthetisch hergestelltes Dronabinol, gelöst in Sesamöl, enthält. Die Firmen THC Pharm aus Frankfurt und Bionorica Ethics aus Neumarkt stellen Dronabinol aus Faserhanf her. Telefon: 069-65302222 (THC Pharm), 09181-231350 (Bionorica Ethics). Das Dronabinol dieser Firmen kann von Apotheken zur Herstellung von Arzneimitteln (Kapseln oder Tropfen) erworben werden. Apotheker verwenden dazu die offiziellen Rezepturvorschriften des DAC (Deutscher Arzneimittelkodex), eine Institution der deutschen Apothekerverbände.

Indikationen für Dronabinol

Die therapeutische Verwendung von Marinol ist in den USA auf zwei Indikationen beschränkt: Appetitlosigkeit bei Gewichtsverlust von Aids-Patienten sowie Übelkeit und Erbrechen bei Krebschemotherapie. Das deutsche Gesetz sieht eine derartige Beschränkung nicht vor. Dronabinol kann bei jedem Krankheitszustand rezeptiert werden, bei der sich der behandelnde Arzt einen Behandlungserfolg verspricht.

Dosierung

Unterschiedliche Indikationen verlangen unterschiedliche Dosierungen zur Erzielung eines befriedigenden Effekts. Die interindividuelle Ansprechbarkeit ist groß. Daher ist zur Erzielung eines optimalen therapeutischen Effektes die Ermittlung der besten individuellen Dosierung wichtig. Wenn möglich sollte zur Vermeidung unerwünschter Nebenwirkungen (hier sind vor allem die psychischen Wirkungen und die Wirkungen auf das Herzkreislaufsystem zu nennen) eine einschleichende Dosierung erfolgen. Begonnen werden kann beispielsweise mit 2 x 2,5 mg, 1 x 5 mg oder 2 x 5 mg THC pro Tag.

Ebenso kann aus Dronabinol“ auch eine alkoholische Lösung zum Verdampfen in einem Vaporizer hergestellt werden kann.

Verschreibung

Jeder Arzt kann in Deutschland Dronabinol auf einem Betäubungsmittelrezept verschreiben. Die Verordnungshöchstmenge für Dronabinol beträgt 500 mg Dronabinol in 30 Tagen. Auf dem Betäubungsmittelrezept kann beispielsweise stehen:

  • Ölige Dronabinoltropfen 2,5 %, 10 ml (entsprechend 250 mg Dronabinol), (Dosierung einschleichend beginnend mit 2 x 3 Tropfen (2 x 2,5 mg)

  • 100 Kapseln à 5 mg Dronabinol (entsprechend 500 mg Dronabinol), (2 x 1 Kapsel tgl.)

Bionorica Ethics und THC Pharm

Beide Firmen liefern den Apothekern keine Fertigarzneimittel, sondern reines Dronabinol, das in kleinen Mengen zu 250 mg, 500 mg oder 1000 mg abgepackt ist. Vielleicht fragen Sie Ihren Apotheker, ob er Dronabinol von diesen Firmen beziehen möchte, um entsprechende Rezepturen herzustellen.

Marinol

Grundsätzlich kann jede Apotheke eine Erlaubnis zur Einfuhr von Marinol beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte beantragen. Apotheken können sich auch an einen der Importeure wendet, die bereits eine Importerlaubnis haben. Dazu zählen:

  • Chilla Pharma GmbH, Eduard-Pestel-Strasse 14, 49080 Osnabrück, Tel. 0541-7709720.

  • Pharimex GmbH, Mercatorstrasse 11, 49080 Osnabrück, Tel. 0541-770890.

  • Bremer Arzneimittel Kontor, Gregor Schiffer e.K., Containerstrasse 13, 28197 Bremen, Tel. 0421-9490481.

Kosten und Kostenübernahme

Ein Milligramm Marinol kostet je nach Packungsgröße etwa 3-5 Euro. Das ist etwa 50mal teurer als das THC in natürlichen Cannabisprodukten wie Marihuana oder Haschisch. Der Apothekenabgabepreis für 60 Kapseln zu 2,5 mg (= 150 mg) beträgt bei Bezug über Chilla Pharma 534 Euro. 25 Kapseln zu 5 mg (= 125 mg) kosten 450 Euro, und 60 Kapseln zu 10 mg (= 600 mg) kosten 1681 Euro. Dronabinol von THC Pharm bzw. Delta 9 Pharma kostet weniger als ein Drittel des Preises von Marinol. 500 mg Dronabinol kosten dem Apotheker 210 Euro und dem Patienten etwa 465 Euro.

Kostenübernahme

Die gesetzlichen Krankenkassen sind im Allgemeinen nicht zur Kostenübernahme verpflichtet. Viele Krankenkassen übernehmen jedoch die Kosten. Sie oder Ihr Arzt sollten vor der Verschreibung Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufnehmen und fragen, ob sie bereit ist, die Kosten für Dronabinol zu übernehmen. Aktuelle Informationen zur rechtlichen Lage hinsihctlich der Kostenübernahme durch die Krankenkassen finden sich im jährlich erscheinenden ACM-Magazin.

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