Rheinland-Pfalz erhöht „geringe Menge“ von 6 auf 10 Gramm

In ihrem Koalitonsvertrag hat die neue Regierung aus SPD und Grünen in Rheinland-Pfalz vereinbart, die Verschärfung bei der Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten, die im Jahr 2007 erfolgt war, zurückzunehmen.
In den Jahren 2006 und 2007 haben einige Bundesländer die „geringe Menge“, bis zu der Strafverfahren gegen Cannabiskonsumenten eingestellt werden können, auf 6 Gramm reduziert. Das hatte zur Folge, dass weniger Strafverfahren eingestellt und mehr Cannabiskonsumenten für kleine Mengen bestraft wurden. Begründet wurde diese Maßnahme mit der bundesweiten Vereinheitlichung der Regeln. Allerdings ging diese Vereinheitlichung meist mit Regierungsbeteiligung der CDU in Richtung mehr Repression. Rheinland-Pfalz war 2007 das erste Bundesland, das ohne Beteiligung der CDU, nur in Verantwortung der SPD, die „geringe Menge“ reduzierte – von 10 auf 6 Gramm. Diese Verschärfung wird jetzt unter Rot/Grün wieder zurückgenommen. Im Koalitionsvertrag heißt es konkret: Um die Justiz zu entlasten und Gelegenheitskonsumenten zu entkriminalisieren, werden wir die Eigenbedarfsgrenzen für Cannabis wieder auf den Stand von 2007 anheben.
Auch in Nordrhein-Westfalen hatten SPD und Grüne sich auf diesen Schritt geeinigt. Auch dort wird die „geringe Menge“ wieder von 6 auf 10 Gramm angehoben, auch dort ging es darum, die zwischenzeitliche Verschärfung durch die CDU-Regierung zurückzunehmen. Im Grün/Roten Koalitionsvertrag von Baden-Württemberg wird Cannabis allerdings nicht einmal erwähnt.

Mehr unter:
https://hanfverband.de/index.php/nachrichten/aktuelles/1470-rotgruen-in-rheinland-pfalz-will-weniger-kiffer-jagen

(Quelle: DHV vom 6. Mai 2011)

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