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ACM-Mitglied soll wegen Einfuhr von Cannabis 2,5 Jahre ins Gefängnis

Alexander Jähn besitzt seit dem Frühjahr 2013 eine Ausnahmeerlaubnis der Bundesopiumstelle zur Verwendung von Cannabisblüten aus der Apotheke. Der Schmerzpatient, der im Jahr 2001 einen schweren Verkehrsunfall erlitten hatte, erklärte gegenüber der ACM, es sei ihm in den folgenden Monaten seit mehr als 10 Jahren gesundheitlich nicht so gut gegangen. Nun erhielt er eine Gefängnisstrafe wegen des Besitzes von mehreren Kilogramm Cannabis, die er vor seiner Erlaubnis aus den Niederlanden nach Deutschland bringen wollte. Die Höhe der Strafe entspricht der Strafe, die kürzlich Todschläger in einem durch die Medien berichteten Fall erhielten. Der Express berichtete über den Fall von Herrn Jähn.

Trotzdem 2,5 Jahre Knast: Täglich 7 Gramm Marihuana auf Rezept

Sieben Gramm Marihuana täglich – und das auch noch legal! Was wie der Traum eines jeden Kiffers klingt, ist Ergebnis eines tragischen Schicksals.

Ein Unfall drehte 2001 das Leben von Alexander Jähn auf links. Mit 120 Sachen knallte das Auto, in dem der 31-Jährige als Beifahrer saß, im Ausweichmanöver gegen einen Baum.

Seitdem lebt Jähn mit höllischen Schmerzen. Eine Schulter ist gelähmt, das zertrümmerte Bein steif. Er kann es nicht ertragen, lange zu sitzen oder zu liegen. Er ist 100 Prozent schwerbehindert, weder schul- noch berufstauglich. Das Einzige, was ihm hilft, ist Cannabis. Opium verträgt er nicht. Sieben Gramm Cannabis-Blüten nimmt Jähn per Inhalation ein – täglich!

Dafür hat er seit März die Erlaubnis der Bundesopiumstelle. Vorher blieb ihm nur, das Schmerzmittel illegal zu besorgen. Deshalb landete Jähn (lebt bei Heidelberg) jetzt vorm Landgericht.

Am 9. Oktober war er in der Nähe der Raststätte Peppenhoven von Zollfahndern auf einer Kurierfahrt erwischt worden. Zwölf Kilo Marihuana lagen im Kofferraum – versteckt unter einem Karton mit einem Ikea-Schreibtisch.

Hintergrund: Sein Dealer hatte Jähn günstige Konditionen versprochen. 800 statt 4500 Euro für 450 Gramm. „Der Anreiz war übermenschlich groß“, erzählt Jähn EXPRESS nach dem Prozess. Er ist gerade zu zweieinhalb Jahren Knast verurteilt worden. Seine schwangere Verlobte sitzt weinend vor dem Saal.

Anwalt Bernd Arnold (47) will Revision einlegen. „Mein Mandant ist aufgrund der gesundheitlichen Situation überhaupt nicht haftfähig.“ Der nächste Rechtsknatsch steht Jähn schon ins Haus: Die Versicherung des Unfallgegners weigert sich, die 2200 Euro monatlich für sein Cannabis zu zahlen.

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