Wie sieht der aktuelle Stand der von der Bundesregierung versprochenen Geseztesänderung aus? Kommt das Gesetz erst 2016 und nicht wie angekündigt 2015?

In einer Antwort auf eine Frage zur medizinischen Cannabisverwendung auf parlamentswatch.de schreibt Frau Marlene Mortler, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, dass eine Gesetzesinitiative des Bundesgesundheitsministeriums zur Kostenübernahme von Cannabisblüten und Medikamenten auf Cannabisbasis „spätestens 2016 verabschiedet werden“ soll. Bisher war immer die Rede davon, dass das Gesetz 2015 verabschiedet werden und Anfang 2016 in Kraft treten soll.

„Sehr geehrter Herr K.,
Das Problem von Lieferengpässen für Medizinialhanf nehme ich ernst und setze mich dafür ein, dass Patienten, die Cannabismedikamente benötigen, diese auch erhalten. Gesetzlich Krankenversicherten mit einer schwerwiegend chronischen Erkrankung soll ein Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von Blüten oder Extrakten und Arzneimittel (mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon) eingeräumt werden.
Mit den derzeitigen Instrumenten der Preisregulierung besteht kein Einfluss auf den Herstellerabgabepreis, der der Erstattung von Medizinalhanf und des Rezepturarzneimittels Dronabinol zugrunde liegt. Der Abgabepreis dieser Produkte ist mangels Vorliegens von Studien hinreichender Evidenz weder dem Nutzenbewertungsverfahren und der anschließenden Festlegung eines Erstattungsbetrages zugänglich, noch liegen die Voraussetzungen vor, um die Ausgaben mit Hilfe eines anderen bestehenden Instruments wie z. B. des Festbetragssystems zu regulieren. Auch existiert bislang kein Wettbewerb im Markt.
Es ist aber in meinem und im Interesse von Bundesgesundheitsminister, Hermann Gröhe, schwer-chronisch kranken Patienten Cannabismedikamente besser zugänglich zu machen. Eine solche Gesetzesinitiative wird derzeit im Ministerium vorbereitet, sie soll spätestens 2016 verabschiedet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler“

In einem Interview mit dem Tagesspiegel erklärte Frau Mortler zudem Folgendes: „Wichtig ist mir, dass wir die Patienten, die einen Antrag auf Cannabis-Medikamente gestellt haben, jetzt auch mit einer Studie begleiten, um zu sehen, ob ihnen diese Arznei wirklich hilft.“

Es stellt sich daher die Frage, ob die Bundesregierung die Möglichkeiten für eine Therapie mit Cannabisprodukten hinsichtlich der Indikationen bzw. der Krankheiten einschränken möchte. Bisher gilt das Prinzip, dass es bei einem Antrag auf eine Ausnahmeerlaubnis nicht auf die Studienlage für eine bestimmte Indikation ankommt, sondern dass ärztlicherseits plausibel dargelegt wird, dass konventionelle Therapiemaßnahmen unzureichend wirksam sind oder nicht vertragen werden, und dass daher eine Therapie mit Cannabisprodukten indiziert ist, insbesondere wenn diese sich im illegalen Selbstversuch, legal im Ausland oder nach Rezeptierung eines Medikamentes auf Cannabisbasis als wirksam erwiesen haben.

Will die Bundesregierung bestimmte Patienten erneut zwingen, ihr Recht auf eine wirksame Medikation mit Cannabisprodukten vor den Verwaltungsgerichten bzw. Sozialgerichten zu erstreiten?

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