Ministerium: Keine „Resteverwertung“ beim Cannabisanbau (Deutsche Apotheker Zeitung)

Die Deutsche Apotheker Zeitung befasste sich mit der neuen Ausschreibung für den Cannabisanbau in Deutschland und dem zukünftigen Bedarf von Cannabisblüten für medizinische Zwecke.

Ministerium: Keine „Resteverwertung“ beim Cannabisanbau

Der Weg zur deutschen Cannabisernte ist mit Verzögerungen gepflastert. Deshalb hinterfragte die FDP-Bundestagsfraktion vor einigen Tagen, ob die Regierung noch hinter dem Medizinalhanf-Anbau stehe und wann mit dem Produktionsbeginn gerechnet werden könne. Die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auf diese Provokation ist kurz und knapp: Ja, und man gehe von einer ersten Ernte im Jahre 2020 aus, antwortet der parlamentarische Staatsekretär Dr. Thomas Gebhart (CDU).

FDP: erste BfArM-Ausschreibung „schlampig“
Ursprünglich sollte der deutsche Anbau 2019 starten. Jedoch musste das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) das erste Vergabeverfahren Ende März wegen einer Niederlage vor Gericht stoppen. Ende Juli hat die Behörde eine neue Ausschreibung gestartet. Die Auftragserteilung soll im ersten Quartal 2019 stattfinden. „Das Vorgehen des BfArM mit Medizinalcannabis ist weiter unbefriedigend: Durch eine schlampige Ausschreibung wurde die Produktion in Deutschland um mindestens ein Jahr verzögert“, kritisiert der FDP-Gesundheitspolitiker und Hauptfragesteller Dr. Wieland Schinnenburg.

Chancengleichheit für deutsche Firmen?
An der ersten Ausschreibung gab es einiges zu kritisieren, so seien deutsche Firmen benachteiligt gewesen, weil Erfahrung im Cannabisanbau, der in der Bundesrepublik nicht erlaubt ist, eine Bewerbungsvoraussetzung war. Laut dem BMG solle dies für die neue Ausschreibung nicht mehr zutreffen: Bieter, die Erfahrung im Anbau weiterer Arzneipflanzen haben, sollen die gleichen Chancen wie erfahrene Cannabisproduzenten bekommen. Laut Ausschreibungstext müssen Cannabis-unerfahrene Firmen eine separate Anbau- und Verarbeitungsreferenz zur Arzneipflanzenproduktion nachweisen. Ist der Bieter dagegen bereits im Medizinalhanf-Geschäft, genügt eine Cannabisreferenz.

10,4 Tonnen für vier Jahre
Ein weiterer Kritikpunkt am ersten Verfahren war, dass die vom BfArM veranschlagte Produktionsmenge von 6,6 Tonnen für vier Jahre zu gering sei. Die Freien Demokraten hinterfragten, ob die für den zweiten Anlauf geplante Menge den Bedarf decken könne. Das BfArM hat im neuen Verfahren die Gesamtmenge für vier Jahre auf 10,4 Tonnen, also 2,6 Tonnen pro Jahr, erhöht, erklärt das BMG. Außerdem solle in den Bieterverträgen eine Öffnungsklausel enthalten sein, die im Bedarfsfall gestattet, den Jahresplanungsbedarf um bis zu 30 Prozent zu erhöhen. Die notwendigen Vorraussetzungen für diesen Bedarfsfall erläutert das BMG allerdings nicht.

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