Presseschau: Droht das Verbot für CBD-Produkte? EU-Kommission verordnet eine Zulassungspflicht (Der Storyteller)

In der EU wird darüber diskutiert, ob CBD-Exrakte unter die neue Novel Food-Verordnung fallen oder nicht. Diese Frage ist bisher noch nicht abschließend beantwortet.

Droht das Verbot für CBD-Produkte? EU-Kommission verordnet eine Zulassungspflicht

Immer mehr Menschen sind von den gesundheitlichen Vorteilen von CBD-Öl überzeugt. Es hilft laut Erfahrungsberichten tausenden Menschen, doch bald könnte CBD-Öl verboten werden, weil die EU-Kommission Cannabidiol als sogenanntes „Novel Food“ klassifiziert. Damit gilt der Verkauf von CBD enthaltenden Produkten als illegal, sofern keine Zulassung nach gründlicher und erfolgreicher Prüfung erfolgt. Gibt es doch noch eine Chance für das gesundheitsfördernde Naturprodukt?

Cannabis-Branche feierte in den letzten Jahren große Erfolge – zurecht!

Egal ob Öl, Tee, Blüten, Cremes oder Balsame: CBD-Produkte haben schon vielen Menschen geholfen. Insbesondere bei gesundheitlichen Problemen. Gerade in den letzten Jahren, gab es einen regelrechten Hype um das legale Cannabidiol, kurz CBD, welches unter anderem Hauptbestandteil der Hanfpflanze ist, jedoch nicht berauschend wirkt und daher legal ist. Immer mehr Menschen scheinen zu erkennen, dass ihnen das Naturprodukt besser helfen kann, als es Medikamente je getan haben. Was CBD alles kann, erstrecht im Rahmen einer Krebsbehandlung, kannst du in unserem Artikel „CBD-Öl gegen Krebs“ nachlesen.

CBD ist bislang legal in Deutschland zu erwerben
Cannabidiol gilt vor dem Gesetzgeber als nicht psychoaktiv und fällt somit nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Bisher wurden CBD-Produkte als Nahrungsergänzungsmittel, medizinische Produkte oder Kosmetika klassifiziert, die ab einem Alter von 18 Jahren erworben werden dürfen. Der Handel von CBD-Produkten, die als Heil- oder Arzneimittel deklariert sind, ist hingegen verboten. Eine Anerkennung als Heilmittel hat es nämlich bisher in Deutschland nicht gegeben. Händler dürfen dementsprechend keine Heil- oder Wirkungsversprechen abgeben. Höchstens praktizierende Mediziner dürften CBD als Medikament auf Rezept verschreiben.

EU-Verordnung klassifiziert CBD jetzt als “Novel Food”
Seit kurzem steht es jedoch schlecht um die Cannabis- bzw. CBD-Branche in Deutschland. Nachdem Österreich vor kurzem in einer Pressemitteilung das „Verbot von CBD-haltigen Produkten in Lebensmitteln und Kosmetika“ bekanntgab, gab es auch in Deutschland Irritationen, ob Händler nun um ihren Arbeitsplatz bangen müssen. Wie es dazu kam: CBD wurde in der gesamten EU als sogenanntes „Novel Food“ erklärt. Der im Januar 2018 in Kraft getretenen EU-Verordnung (EU) 2015/2283 vom 25. November 2015, der „Novel-Food“-Verordnung, zufolge, gilt jedes Lebensmittel, das vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurde, als neuartiges Lebensmittel.

Mit dieser Verordnung wurde ein zentrales Bewertungs- und Zulassungsverfahren eingeführt. Diesem zufolge entscheiden EU-Risikomanager darüber, ob neue Lebensmittel auf dem europäischen Markt in den Verkehr gebracht werden können. Zwecks der Sicherheit der Verbraucher werden solche Lebensmittel in einigen Fällen zuvor einer wissenschaftlichen Risikobewertung unterzogen. CBD als „Novel Food“ ist demnach ebenfalls zulassungspflichtig. Händler von CBD-Produkten müssen in einem Antrag an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) beweisen, dass ihr Produkt keine Gefahr für den Verbraucher darstellt, keine Irreführung des Verbrauchers bewirkt und ihr Verzehr nicht zu einem Ernährungsmangel führt. Dann erst entscheidet die zuständige Landesbehörde, die für die Lebensmittelüberwachung zuständig ist, über den Status „verkehrsfähig“ oder nicht.

Wie lange so ein Genehmigungsverfahren dauert, ist unklar. Man kann sich jedoch vorstellen, dass wir in Anbetracht der langsam mahlenden Bürokratie-Mühlen in Deutschland nicht von Wochen oder Monaten sprechen. Vom finanziellen Aspekt sicher ganz zu schweigen, insbesondere durch die Umsatzeinbußen, mit denen während des Genehmigungsverfahrens zu rechnen ist.

Bedeutet dies das Aus für die Branche?
Cannabis selbst gilt nicht als neuwertiges Lebensmittel. Die Verwendung von Produkten wie Hanfsamen, Hanfsamenöl, Hanfsamenmehl und fettfreies Hanfsamenprotein, die aus der Herstellung von Cannabis gewonnen wurden, konnte bereits vor 1997 nachgewiesen werden, damit zählt Cannabis selbst nicht zu den „Novel Foods“.

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