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ACM-Mitteilungen vom 30. Mai 2020

Liebe Leserin, lieber Leser,

die ACM führt zusammen mit der Medizinischen Hochschule Hannover eine Online-Befragung zur Wirksamkeit verschiedener Cannabisblüten-Sorten aus der Apotheke bei verschiedenen Erkrankungen durch. Wir möchten damit Ärztinnen und Ärzten sowie Patientinnen und Patienten in der Zukunft einen Anhaltspunkt für die Wahl geeigneter Sorten an die Hand geben. Die Umfrage beginnt am 3. Juni 2020.

Die ACM wurde wiederholt gefragt, ob es nicht möglich sei, eine Umfrage durchzuführen mit dem Ziel, etwas zur Wirksamkeit von CBD oder Cannabis bei einer Infektion mit dem neuen Corona-Virus zu erfahren. Ich habe das Thema mit unserer Vorsitzenden Professorin Kirsten Müller-Vahl diskutiert. Leider gibt es aus methodischen Gründen keine Möglichkeit, verwertbare Daten im Rahmen einer Befragung zu gewinnen. Beispielsweise fehlt eine Vergleichsgruppe. Man könnte ja nur abfragen, wofür Patienten Cannabis-Medikamente im Rahmen der Infektion nutzen. Daraus lassen sich jedoch keine wissenschaftlich verwertbaren Schlüsse ziehen. Ganz anders ist es bei der Online-Befragung zur Wirksamkeit von Cannabisblüten, weil die Patienten selbst Vergleiche zwischen verschiedenen Sorten vornehmen können.

Wir begrüßen natürlich Forschung, die etwa auf die Frage abzielt, ob der sogenannte Zytokin-Sturm im Rahmen einer Covid-19-Infektion durch CBD und/oder andere Cannabinoide reduziert werden kann, oder ob sich Zellexperimente bestätigen, nach denen die Zahl der ACE-2-Rezeptoren, die vom Virus genutzt werden, um in die Zelle zu gelangen, auch beim Menschen durch die Verwendung von Cannabinoiden reduziert werden kann.

Ein Schlag ins Gesicht der Patienten war die jüngste Entscheidung des Bundessozialgerichts, nachdem sich Krankenkassen trotz gesetzlicher Vorgaben nicht mehr an Fristen für Ihre Entscheidung über einen Kostenübernahmeantrag halten müssen. Der VdK hat bereits angekündigt, gegen das Urteil vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Wir haben insbesondere im Bereich Cannabis als Medizin festgestellt, dass die Krankenkassen sich bei der Bearbeitung von Widersprüchen gegen ablehnende Bescheide zunehmend Zeit lassen, denn hier gibt es keine rechtliche Vorgabe.

Wir haben eine erste Rückmeldung zu unserer Petition vom Petitionsausschuss erhalten. Danach ist die Überprüfung unseres Antrags noch nicht abgeschlossen.

Viel Spaß beim Lesen!

Franjo Grotenhermen

Inhalt:

Online-Befragung zur Behandlung mit Cannabisblüten

Die ACM e.V. führt in Zusammenarbeit mit der Medizinischen Hochschule Hannover eine anonyme Online-Umfrage zur Wirksamkeit von Cannabisblüten aus der Apotheke bei verschiedenen Erkrankungen durch. An der Umfrage können alle Patientinnen und Patienten teilnehmen, die Erfahrung mit der Verwendung von Cannabisblüten im Rahmen einer Ausnahmeerlaubnis durch die Bundesopiumstelle und/oder nach Verschreibung durch einen Arzt haben.

Wir haben Flyer zur Werbung für die Umfrage drucken lassen. Arztpraxen und Apotheker können diese bei der ACM anfordern.

Die Umfrage beginnt am 3. Juni 2020.
Die Teilnahme ist möglich bis zum 31. August 2020.

Nach wie vor ist nicht bekannt, welche Cannabisblütensorten und welche Gehalte an THC, CBD, Terpenen und Flavonoiden zur Behandlung welcher Erkrankungen und Symptome am besten geeignet sind. Wir erhoffen uns durch die Studie ein besseres Verständnis zur Wirksamkeit unterschiedlicher Cannabisblüten.

Wer führt die Studie durch?
Die Studie wird gemeinsam von der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) und der Arbeitsgemeinschaft Cannabis in der Medizin e.V. (ACM) durchgeführt und wurde von der Ethikkommission und dem Datenschutzbeauftragten der MHH genehmigt.

Wie ist der Ablauf der Studie?
einmalige Online-Befragung
Dauer ca. 15 – 20 Minuten
Anonyme Datenspeicherung ohne Möglichkeit der Rückverfolgung der IP-Adresse

Wer kann teilnehmen?
Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren, bei denen eine Behandlung mit Cannabisblüten aus der Apotheke erfolgt, unabhängig von der bestehenden Erkrankung
Internetfähiger Computer (besondere Computerkenntnisse sind nicht erforderlich)

Wo kann man teilnehmen?
Die Umfrage nutzt das Online-Tool SoSciSurvey. Den Link zur Umfrage sowie weitere Informationen zur Teilnahme und zum Datenschutz finden Sie unter:
https://www.soscisurvey.de/cannabis-sorten

Kontakt
Prof. Dr. Kirsten Müller-Vahl
Klinik für Psychiatrie, Sozialpsychiatrie
und Psychotherapie
Medizinische Hochschule Hannover
Carl-Neuberg-Str. 1
30175 Hannover

Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM)
Dr. Franjo Grotenhermen
Bahnhofsallee 9
32839 Steinheim
Telefon: 0 52 33 – 9 53 72 46
Fax: 0 52 33-95 370 95
E-mail: info@arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de

Presseschau: Bundessozialgericht lässt Versicherte im Stich (Sozialbverband VDK Deutschland)

Gemäß eines Urteils des Bundessozialgerichts dürfen Krankenkassen die gesetzlich vorgeschriebene Frist zur Entscheidung über einen Kostenübernahmeantrag überschreiten. Im konkreten Fall, in dem es nicht um Cannabis, sondern um ein Medikament für multiple Sklerose ging, lehnte die Krankenkasse erst nach drei Monaten ab. Eigentlich hätte die Genehmigungsfiktion eintreten müssen, und die Krankenkasse hätte aufgrund der Fristüberschreitung automatisch zahlen müssen.

Urteil: Bundessozialgericht lässt Versicherte im Stich

– Blankoscheck für die Krankenkassen durch den Ersten Senat in Kassel
– VdK kündigt Verfassungsbeschwerde an

Bei den Krankenkassen in Deutschland knallen die Sektkorken: Die Kassen können künftig in aller Ruhe Anträge liegen lassen und Fristen versäumen. Eine versäumte Kassenfrist führt nicht mehr zu einem Sachleistungsanspruch der Menschen im Land. So steht es in einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts (BSG). Der Sozialverband VdK hält das Urteil (Az.: B 1 KR 9/18 R) für versichertenfeindlich. VdK-Präsidentin Verena Bentele kündigt eine Verfassungsbeschwerde an:

„Wir bedauern es, dass der Erste Kasseler Senat den Krankenkassen einen Blankoscheck für langsames Arbeiten ausstellt. Das Urteil benachteiligt einseitig die gesetzlich Versicherten. Für uns ist das Gleichheitsgebot verletzt. Wir werden Verfassungsbeschwerde erheben.“
Nach bisheriger Rechtsprechung hatten die Krankenkassen drei Wochen Zeit, Leistungsanträge zu bearbeiten und zu entscheiden. Hielten die Kassen die Fristen nicht ein, galt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. So steht es auch im Sozialgesetzbuch. Diese Regel hatte das BSG zuletzt noch im August 2019 (Az.: B 1 KR 36/18 R) bestätigt. Der neue BSG-Präsident Rainer Schlegel und der zuständige Erste Senat kippten am gestrigen Dienstag, den 26. Mai, diese versichertenfreundliche Rechtsprechung.

Konkreter Fall
Der Sozialverband VdK vertritt die Interessen eines Klägers, der unter einer speziellen Krankheit leidet, die unter anderem Gehstörungen verursacht. Sein Arzt behandelte ihn mit einem Medikament, das nur bei Multipler Sklerose zugelassen ist. Der Patient nahm das Medikament auf eigene Kosten und es half, so dass sein Arzt die Kostenübernahme durch die Krankenkasse beantragte. Erst nach über drei Monaten lehnte die Kasse ab. Da alle Fristen verstrichen waren, ging die Vorinstanz, das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz, davon aus, dass die Behandlung als fiktiv genehmigt gilt. Diese Entscheidung hob das BSG nun auf.

Presseschau: Ausgerechnet diese Droge könnte eine Art Coronavirus-Medikament sein (Future Zone)

Grundlagenforschung deutet an, dass Cannabinoide das Infektionsrisiko senken könnten. Ob dies in der Tat beim Menschen auch der Fall ist, ist bisher allerdings nicht bekannt.

Ausgerechnet diese Droge könnte eine Art Coronavirus-Medikament sein

Forscher aus Kanada untersuchten eine Droge und kamen zu dem Entschluss, dass sie als eine Art Coronavirus-Medikament eingesetzt werden könnte.
Forscher aus aller Welt sind nicht nur auf der Suche nach einer Coronavirus-Impfung, sondern auch nach einem Coronavirus-Medikament. Kanadische Wissenschaftler fanden jetzt heraus, dass möglicherweise eine bestimmte Droge wie Medizin wirken könnte. Das steckt hinter ihrer Theorie.
Coronavirus-Medikament: Diese Droge könnte helfen
Laut kanadischer Mediziner der University of Lethbridge und der University of Calgary könnte die psychoaktive Droge Cannabis als Medizin bei Coronavirus-Patienten helfen. Damit könnte die Heilpflanze offenbar auch als eine Art Coronavirus-Medikament wirken und gibt Hoffnung darauf, dass Menschen mit Covid-19 damit (vorsorglich) behandelt werden könnten.

So könnte Cannabis wirken
Wie kann Cannabis als Medizin wirken? Das wird in der Studie namens „In Search of Preventative Strategies: Novel Anti-Inflammatory High-CBD Cannabis Sativa Extracts Modulate ACE2 Expression in COVID-19 Gateway Tissues“ verraten. Hier untersuchten die Wissenschaftler etwa 400 Sorten Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) und fanden heraus, dass 13 Cannabis-Sorten möglicherweise fähig sind, den ACE-2-Rezeptor zu regulieren. Dieser wird vom Coronavirus in der Lunge und im Mund angegriffen.

Nach den Untersuchungen kommen die Wissenschaftler zu dem Schluss, dass einige THC- und CBD-Sorten es schaffen können, dass die Aktivität der Coronavirus-Rezeptoren um etwa 73 Prozent gesenkt wird. Daher besteht die Möglichkeit, dass diese Sorten als eine Art vorsorgliches Coronavirus-Medikament wirken können, da ihre Einnahme das Risiko einer Infektion verringern könnte.

„[Die Cannabis-Sorten] können genutzt werden, um einfach zu verwendende vorbeugende Behandlungen in Form von Mundwasser- und Halsgurgelprodukten für den klinischen und häuslichen Gebrauch zu entwickeln. Solche Produkte sollten auf ihr Potenzial getestet werden, den Viruseintritt über die Mundschleimhaut zu verringern“, so die Forscher.

Weitere Nachrichten zum Coronavirus
Ob nun Cannabis als Medizin wirken kann, oder nicht, so gibt uns zumindest dieses Coronavirus-Medikament Hoffnung, zu dem bereits eine klinische Studie gestartet wurde. Eine weitere Studie lässt die Vermutung aufkommen, dass Nikotin das Risiko einer Coronavirus-Ansteckung hemmt. Und diese fünf Coronavirus-Impfungen klingen sehr erfolgsversprechend.

Einige Pressemeldungen und Informationen der vergangenen Tage

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