Presseschau: Nach Freispruch für Hasch-Anbauer: Behörde uneins bei Marihuana-Urteil (WDR)

Nach einem Freispruch für einen Patienten wegen illegalen Cannabisanbaus hat die Staatsanwaltschaft Dortmund Berufung eingelegt. Der WDR berichtete.

Staatsanwaltschaft legt Berufung ein

Die Staatsanwaltschaft Dortmund will sich nicht mit einem Urteil zum Anbau von Cannabis zufrieden geben. Gegen den Freispruch des Amtsgerichts Unna für einen Schmerzpatienten, der selber Hanfpflanzen angebaut hatte, hat sie Berufung eingelegt.

Seit vielen Jahren leidet der chronische Schmerzpatient an Diabetes, Bandscheibenproblemen und Bauchspeicheldrüsenkrebs. Sämtliche herkömmlichen Schmerzmittel können ihm nicht helfen. Die Kosten für eine legale Cannabisversorgung über eine Apotheke waren für den Sozialhilfeempfänger nicht tragbar. Deshalb hatte sich der 46-Jährige zum Selbstanbau entschieden. Ein Nachbar hatte den Mann angezeigt.

Die Richter vertraten in der vergangenen Woche die Meinung, dass der Anlass zur Drogenzucht kein krimineller gewesen sei, sondern ein so genannter rechtfertigender Notstand. Dem Mann müssen alle beschlagnahmten Drogen und Werkzeuge wieder ausgehändigt werden. Doch durch die Behörde geht nun ein Riss: Während der Gerichtsverhandlung hatte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft den Freispruch noch mit beantragt. Auch sie war der Auffassung, dass der Angeklagte mit dem Anbau der Droge, die für ihn ja amtlich anerkannte Medizin ist, keine Straftat begangen hat. Ihre Vorgesetzten sehen hier aber einen Rechtsbruch und gehen nun dagegen vor.

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Sobald ein höheres Gericht ein Urteil spricht, müssen sich alle daran halten, egal wie es ausfällt. Möglicherweise ist das im nächsten Jahr schon nicht mehr so wichtig, denn im Bundesgesundheitsministerium denkt man darüber nach, die Krankenkassen zur Bezahlung von Marihuana als Medizin zu zwingen.“

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