Presseschau: Apothekerschaft soll sich zu Cannabis positionieren (Deutsche Apotheker Zeitung)

Ein von der Landesapothekerkammer Hessen eingebrachter Antrag für den Deutschen Apothekertag fordert eine Positionierung der deutschen Apotheker zum Thema Cannabis.

Apothekerschaft soll sich zu Cannabis positionieren

Deutscher Apothekertag 2015

Apothekerschaft soll sich zu Cannabis positionieren

Die Apothekerschaft soll sich zum medizinischen Einsatz von Cannabis klar positionieren. Das fordert ein zum Deutschen Apothekertag 2015 (DAT) von der Landesapothekerkammer Hessen eingebrachter Antrag. Es müsse „mit pharmazeutischem Sachverstand Stellung bei der Diskussion um den therapeutischen Einsatz von Cannabis-Produkten“ genommen werden, heißt es darin. Auch der geschäftsführende ABDA-Vorstand hat zum Thema Cannabis einen Antrag eingebracht. Die Standesführung hatte sich in der öffentlichen, medial intensiv begleiteten Diskussion spät geäußert.

Seit geraumer Zeit wird immer wieder über den Einsatz von Cannabis zu medizinischen Zwecken diskutiert. Derzeit prüft die Bundesregierung rechtliche Regelungen zur Verschreibungs- und Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln auf Cannabis-Basis. Die Apothekerschaft müsse hier Stellung beziehen, findet man in Hessen – und will das Thema beim DAT in Düsseldorf aufs Tapet bringen. Zugleich betonen die Antragsteller, dass der Einsatz wirksamer Cannabis-Inhaltstoffe als Arzneimittel scharf von der Diskussion um die Legalisierung von Cannabis als Genussmittel für die Gesellschaft zu trennen sei.

„Da die wirksamkeitsbestimmenden Inhaltsstoffe von Cannabis sativa – im Wesentlichen Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) – bekannt sind, kommen aus pharmazeutischer Sicht bevorzugt Fertigarzneimittel oder Rezepturarzneimittel, die nach einer NRF-Vorschrift hergestellt werden, in Frage, die die Wirkstoffe einzeln oder in Kombination in definierter Menge enthalten, um auf der einen Seite eine bestmögliche pharmazeutische Qualität, auf der anderen Seite eine reproduzierbare Wirksamkeit zu garantieren“, führen sie näher aus.

Sicher nur in der Apotheke

In der Begründung zum Antrag verweisen die Antragsteller darauf, dass beim Eigenanbau nicht sichergestellt sei, dass der Patient „die richtige Cannabis-Sorte verwendet und darüber Bescheid weiß, dass sich die Gehalte an Inhaltsstoffen massiv unterscheiden können“ – weil dort die strengen Vorschriften des Arzneimittelgesetzes nicht gelten. „Als Arzneimittelfachleute tritt die Apothekerschaft daher für die bevorzugte Verwendung von Fertigarzneimitteln bzw. standardisierten Rezepturarzneimitteln ein.“ Auch beim Einsatz von Cannabisblüten müsse eine individuelle Weiterverarbeitung sowie die Abgabe und Beratung ausschließlich in der Apotheke erfolgen.

Hingewiesen wird zudem auf die für viele Indikationen nicht ausreichende Studienlage zur therapeutischen Verwendung von Cannabis: Abgesehen vom Einsatz gegen Spasmen bei Multipler Sklerose und bei chronischen und neuropathischen Schmerzen seien die Evidenzen bei allen weiteren Indikationen „eher schwach“ – hier müssten daher weitere Studien durchgeführt werden. Für sinnvoll erachten die Antragsteller auch die Forderung des Bundesärztekammer-Präsidenten Frank Ulrich Montgomery, eine Expertengruppe zur Definierung der zulassungsüberschreitenden Anwendung von Cannabiswirkstoffen zu berufen. Die Apothekerschaft solle dies unterstützten.

ABDA pocht auf Erstattungsfähigkeit

Ähnliche Forderungen beinhaltet der Antrag des geschäftsführenden ABDA-Vorstands: Cannabis, das für medizinische Zwecke angewandt wird, müsse die notwendige pharmazeutische Qualität haben, heißt es darin. Zudem müsse Cannabis, das für medizinische Zwecke verschreibungsfähig sei, in der Apotheke abgegeben werden. „Nur so kann auch die Information und Beratung insbesondere über die richtige Anwendung sichergestellt werden.“ Ferner müsse ärztlich verordnetes Cannabis in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden. „Es darf nicht von der wirtschaftlichen Situation der Patienten abhängen, ob sie Zugang zu einer therapeutisch indizierten Therapie mit Cannabis haben oder nicht.“ Und: Auch entsprechende verordnete Rezepturarzneimittel müssten von den Kassen erstattet werden: „Die derzeitige unterschiedliche Praxis der Krankenkassen ist für betroffene Patienten nicht hinnehmbar.“

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