Entwicklung des Cannabisbedarfs für Erlaubnisinhaber sowie der Zahl der Erlaubnisinhaber

Frank Tempel (Die Linke) stellte zum Cannabisbedarf von Erlaubnisinhabern durch die Bundesopiumstelle eine schriftliche Frage an die Bundesregierung. Dabei ging es darum zu erfahren, wie hoch die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ermittelte Gesamtbedarfsmenge an medizinischem Cannabis sowie die tatsächliche Verkehrsmenge in den Jahren 2014 und 2015 war. Am 20. August 2015 antwortete Ingrid Fischbach, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium wie folgt:

„Die Importeure von Cannabis zur medizinischen Anwendung orientieren ihren Bedarf in erster Linie an den Bestellungen der Apotheken. Darüber hinaus erhalten die am Import von Cannabis zur medizinischen Anwendung beteiligten Händler regelmäßig Mitteilungen über die aktuelle Anzahl der Erlaubnisinhaber sowie den maximalen 4-Wochenbedarf (berechnete kg Tetrahydrocannabinol – THC), der sich aus der Summe der in den ärztlichen Betreuungserklärungen eingetragenen maximalen 4-Wochen Bedarfsmengen je Patientin oder Patient ergibt.

Nachfolgende Informationen wurden im Jahr 2014 und im Jahr 2015 an die Importeure weitergegeben:

April 2014: 230 Patientinnen und Patienten mit einem maximalen 4-Wochenbedarf von 1,896 kg THC gemäß der Betreuungserklärung ihrer Ärzte.

Juli 2014: 253 Patientinnen und Patienten mit einem maximalen 4-Wochenbedarf von 2,100 kg THC gemäß der Betreuungserklärung ihrer Ärzte.

Oktober 2014: 289 Patientinnen und Patienten mit einem maximalen 4-Wochenbedarf von 2,540 kg THC gemäß der Betreuungserklärung ihrer Ärzte.

April 2015: 377 Patientinnen und Patienten mit einem maximalen 4-Wochenbedarf von 3,500 kg THC gemäß der Betreuungserklärung ihrer Ärzte.

Juli 2015: 463 Patientinnen und Patienten mit einem maximalen 4-Wochenbedarf von 4,200 kg THC gemäß der Betreuungserklärung ihrer Ärzte.

Die Angaben stellen den jeweils aktuellen Bedarf dar und können wegen der sich ständig verändernden Patientenzahlen nicht auf einen Jahresbedarf hochgerechnet werden. Sie sind als Grundlage für die Importeure nur bedingt geeignet, weil Patientinnen und Patienten zum Teil keinen oder nur unregelmäßigen Gebrauch von der Erlaubnis machen.

Nachfolgende Mengen an Cannabisblüten zur medizinischen Anwendung wurden im Jahr 2014 und im ersten Halbjahr 2015 nach Deutschland importiert:

Erstes Halbjahr 2014: 3,435 kg

Zweites Halbjahr 2014: 14,125 kg

Erstes Halbjahr 2015: 40,025 kg“

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