Offener Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel (Gesundheit-adhoc.de)

In einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel fordert der Patientenverein AUGE die Freigabe von Cannabis zur ärztlichen Therapie von schwer sehbehinderten Patienten und eine Kostenerstattung für ärztlich verordnetes Cannabis durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Offener Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel

Berlin – Offener Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,

wir sind ein gemeinnütziger Patientenverein mit rund 1000 Mitgliedern und bundesweiten Selbsthilfegruppen und kümmern uns ehrenamtlich hauptsächlich um Menschen mit chronischen Augenerkrankungen, die zur Erblindung führen können.

Wir wissen, dass Sie die Verbesserungen bei der medizinischen Verwendung von Cannabis als Medizin unterstützen. Auf Ihrer persönlichen Website hatten Sie am 16.01.2015 auf die Bitte eines Bürgers, den gegenwärtigen rechtlichen Status von Cannabis in Deutschland zu überdenken, geschrieben: „Es sei wichtig, dass wir für schwerstkranke Patientinnen und Patienten die bestehenden Möglichkeiten des Einsatzes von Cannabis als Medizin ausweiten und verbessern“.
In diesem Sinne und im Namen von vielen Patienten mit einer unheilbaren Augenerkrankung, möchten wir Sie daher bitten, unsere nachfolgende Forderung zu unterstützen:

Der Bundesverband AUGE e.V., eine Patientenorganisation, fordert von der Bundesregierung die unbürokratische Freigabe von Cannabis zur ärztlichen Therapie von schwer sehbehinderten Patienten mit Glaukom (Grüner Star), bei denen die Erblindung droht. Gleichzeitig fordern wir die Kostenerstattung für ärztlich verordnetes Cannabis durch die gesetzlichen Krankenkassen. Cannabis lindert nicht nur die Schmerzen, sondern kann auch den Augeninnendruck, einer der wesentlichen Risikofaktoren beim Glaukom, erheblich senken. Betroffen sind in Deutschland geschätzte 10.000 Patienten.
Der Bundesverband Auge e.V. unterstützt auch die Beschlussvorlage des Bundesrates auf seiner Sitzung am 9. Mai 2015 (Drucksache 135/15): „Der Bundesrat bittet die Bundesregierung (…) um Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung mit dem Ziel, Cannabis-Extrakt und Cannabis-Blüten als verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel für die Regelversorgung von Schmerz- und Palliativpatienten zur Verfügung zu stellen.“ Die vorgeschlagene Änderung müsste hier aber auf die „Erblindungsthematik“ bei schweren Augenerkrankungen (Glaukom) ausgedehnt werden.

Parteiübergreifend fordern Bundesabgeordnete die Änderung der derzeitigen Drogenpolitik. Die Bundestagsmitglieder Dr. Joachim Peiffer, wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Burkhard Blienert, Drogenbeauftragter der SPD, Dr. med. Harald Terpe, Arzt und Drogenbeauftragter der Partei Bündnis 90/Die Grünen und Frank Tempel, Drogenbeauftragter der Partei DIE LINKE und ehemaliger Kriminalbeamter, setzten sich für eine Gesetzesänderung der bestehenden Vorschriften ein.

Die Ursachen von Glaukom sind weitgehend noch unbekannt. Bekannt ist aber, dass einer der Risikofaktoren der erhöhte Augeninnendruck ist. Zu hoher Augeninnendruck schädigt auf Dauer den Sehnerv, bis er zugrunde geht und der Patient erblindet. Wissenschaftliche Studien in den USA, Kanada und England belegen, dass Cannabis signifikant den Augeninnendruck senken kann, gerade dann, wenn alle anderen therapeutischen Maßnahmen versagen.

Menschen, bei denen die Erblindung droht, nehmen gerne die Nebenwirkungen der schwach dosierten Cannabismedizin in Kauf. Für diese Patienten ist Cannabis der letzte Strohhalm.
Wir hoffen auf Ihre Rückmeldung und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dieter W. Staubitzer
1. Bundesvorsitzender

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