Cannabis angepflanzt: Bewährung für Georgsmarienhütter (Neue Osnabrücker Zeitung)

Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte einen Wiederholungstäter, der an Epilepsie und Depressionen leidet, zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung, da ein „minderschwerer Fall“ vorliege. Der Satz des Richters, “Sie sollten ihre Probleme nicht auf illegale Weise lösen“ muss für den Angeklagten wie Hohn geklungen haben.

Cannabis angepflanzt: Bewährung für Georgsmarienhütter

Weil er mehrfach Marihuana kaufte und zudem eine eigene Hanf-Plantage in seiner Wohnung anpflanzte, verurteilte das Amtsgericht Bad Iburg einen Georgsmarienhütter zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Der 27-Jährige wollte mit der Droge seine Epilepsie behandeln.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, zwischen Juli 2013 und Mai 2014 mindestens alle zwei Monate jeweils mindestens 50 Gramm Marihuana von einem gesondert verfolgten Drogendealer erworben zu haben. Nachdem bei der Polizei anonyme Hinweise eingegangen waren, dass der 27-Jährige selbst mit Drogen handelt, durchsuchten die Beamten dessen Wohnung in Georgsmarienhütte, wo sie eine Hanf-Plantage sowie Marihuana und Haschisch fanden.

Nur für den Eigenkonsum
Der Angeklagte räumte die Vorwürfe ein, erklärte aber, niemals mit Drogen gehandelt zu haben. Diese seien ausschließlich für den Eigenkonsum vorgesehen gewesen. Anfang 2013 habe er einen schweren epileptischen Anfall im Auto gehabt, „danach ist alles für mich zusammengebrochen“, erklärte der 27-Jährige. Er habe an Depressionen gelitten, doch die verschriebenen Antidepressiva hätten alles nur noch schlimmer gemacht. In der Folge habe er bis zu zehn Gramm Marihuana pro Tag geraucht und schließlich selbst Cannabis angebaut, um Geld zu sparen. Nach der Wohnungsdurchsuchung habe er eine stationäre Therapie absolviert und befinde sich nun in ambulanter Nachsorge. Völlig habe er sich bisher aber nicht vom Cannabis lösen können, sein letzter Konsum liege etwa zwei Monate zurück: „Das ist das einzige, was mir halbwegs hilft“, erklärte er in Bezug auf seine Epilepsie-Erkrankung.

Positive Sozialprognose
Da der Angeklagte wegen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln unter Bewährung steht, komme nur eine Freiheitsstrafe in Betracht, so der Staatsanwalt. Man könne jedoch von einem minderschweren Fall ausgehen, da die Erkrankung beim Konsum eine große Rolle gespielt habe. Zudem habe der Georgsmarienhütter in vollem Umfang gestanden. Da er außerdem eine positives Zeugnis von seinem Arbeitgeber ausgestellt bekam und von seiner Familie unterstützt werde, plädierte der Staatsanwalt für eine Freiheitsstrafe von zehn bis zwölf Monaten auf Bewährung: „Es wäre kontraproduktiv, Sie in den Knast zu schicken.“ Dem schloss sich der Verteidiger an: Sein Mandant habe nicht nur gestanden, sondern auch seinen Dealer benannt, obwohl er große Angst vor diesem habe. Außerdem habe er bereits kurz nach der Durchsuchung seiner Wohnung mit einer Therapie begonnen und gearbeitet. Er plädierte für Bewährungsstrafe am unteren Ende des Strafrahmens.

Minderschwerer Fall
Das Schöffengericht folgte den Anträgen und verurteilte den 27-Jährigen zu zehn Monaten Haft auf Bewährung, zudem muss er 2000 EURo an die Verkehrswacht Bad Iburg zahlen. Obwohl der Angeklagte einschlägig vorbestraft sei, könne man aufgrund seiner Erkrankung einen minderschweren Fall bejahen. Bei einer erneuten Verurteilung würde es aber wohl nicht bei einer Bewährungsstrafe bleiben, ermahnte der Richter den Beschuldigten: „Sie sollten ihre Probleme nicht auf illegale Weise lösen.“

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