Presseschau: Cannabis für Patienten: Regierung plant offenbar Agentur zum kontrollierten Anbau (Medscape)

Auch Medscape berichtet über das geplante Gesetz.

Cannabis für Patienten: Regierung plant offenbar Agentur zum kontrollierten Anbau

Der Gesetzesentwurf ist auf dem Weg, wie Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe in einer Rede kurz angekündigt hat: Die Bundesregierung plant den Zugang von Patienten zu Cannabis-Präparaten zu verbessern [1]. Wie schon die Welt am Sonntag aus einem ihr vorliegenden Arbeitsentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium berichtet hat, soll offenbar eine Cannabis-Agentur den Anbau und Handel staatlich kontrolliert organisieren.

„Meilenstein in der Entwicklung der Schmerztherapie“
„Eine solche Initiative begrüßen wir ohne Wenn und Aber“, sagt Prof. Dr. Dr. Joachim Nadstawek, der Vorsitzende des Berufsverbandes der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland gegenüber Medscape Deutschland. „Der medizinische Gebrauch von Cannabis ist ein Meilenstein in der Weiterentwicklung der schmerztherapeutischen Möglichkeiten“, betont er. Doch solle dies eine Ausnahme bleiben, wenn alle anderen evidenzbasierten Mittel der Therapie versagten. „Eine Primärtherapie mit Cannabis sollte nicht sein“, schränkt er ein.

Dass bisher die Verordnung von Cannabis für Patienten, denen nichts anderes hilft, in Deutschland nur bedingt möglich ist, etwa im Vergleich zur liberaleren Praxis in Länder wie USA, Israel und Kanada, war auch auf dem vergangenen Deutschen Schmerzkongress in Mannheim kritisiert worden, wie Medscape Deutschland berichtete.

Der Stand der Dinge in Deutschland: Verordnet werden können theoretisch 3 Medikamente: der Cannabisextrakt Sativex® und THC (Dronabinol) sowie der THC-Abkömmling Nabilon. Allerdings werde nur das Mundspray Sativex® in der Indikation Spastik bei multipler Sklerose von den Krankenkassen erstattet, erläutert Nadstawek. Keine Zulassung haben Dronabinol und Nabilon, sie können aber vom Arzt auf einem privaten Betäubungsmittel (BtM)-Rezept verordnet werden.

Künftig werde nun wohl auch der Markt für Dronabinol-haltige Pflanzen und Tinkturen in Deutschland geöffnet, so der Facharzt für Anästhesiologie: „Das ist eine gute Entwicklung, weil man so mehr Auswahl hat und den Patienten besser individuell eindosieren kann.“ Profitieren könnten von Cannabis viele „ausgebrannte“ Patienten in der chronischen Schmerztherapie. „Für manche kann Cannabis ein letzter Rettungsanker sein“, betont Nadstawek, der das Schmerzzentrum an der Jankerklinik in Bonn leitet.

In Deutschland gibt es etwa 2,8 Millionen behandlungsbedürftige Schmerzpatienten mit psychischer Alteration. Wie groß davon der Anteil derjenigen ist, die nur auf Cannabis ansprechen, dazu gebe es keine Schätzungen, so Nadstawek.

Bislang bürokratische Hürde, Cannabis zu verschreiben
Bislang scheuten viele Ärzte sich vor der „Hürde“, Cannabis zu verordnen, weil die Krankenkassen den Nachweis verlangen, dass alle anderen therapeutischen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Ärzte seien oftmals auch nicht bereit, Dronabinol oder Cannabis zu verordnen, da sie arzneimittelrechtlich nicht zugelassen sind und Ärzte persönlich dafür hafteten.

Wenn die Kassen künftig aber die Cannabis-Therapie erstatten – und dies auch gesetzlich geregelt sei, dann entfalle das lästige Antragsverfahren, so Nadstawek. Bislang erteilt die Bundesopiumstelle die Ausnahme-Erlaubnis. Sie ist beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt.

Vom BfArM soll auch der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken kontrolliert werden, wie die Welt am Sonntag berichtet. Geplant sei, dass die Cannabis-Agentur den Medizinalhanf an Hersteller von Cannabis-Arzneimitteln, Großhändler und Apotheken verkaufe und auch den Preis festlege, den die Krankenkassen für das an die Patienten abgegebene Präparat zu zahlen haben. Hierfür müsste aber noch eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vom Bundestag beschlossen werden.

Das halten Schmerztherapeuten für einen großen Fortschritt: In der Vergangenheit seien die Kassen nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) häufig nicht bereit dazu gewesen, die Kosten zu erstatten, kritisiert Nadstawek. „Dabei kostet eine Therapie mit Cannabinoiden nicht mehr als eine Therapie mit neuen Opioiden“, sagt er und ergänzt. „Für die Krankenkassen wäre das keine Kostenexplosion, sondern ein Nullsummen-Spiel. Es geht aber nicht nur um die Kosten, sondern um eine bessere Behandlung für austherapierte Schmerzpatienten.“

Eigenanbau: „Staat will verhindern, dass Patienten selbst Hanf anbauen dürfen“
Rund 500 Patienten in Deutschland haben eine Sondergenehmigung vom BfArM, Medizinalhanf zu beziehen, erläutert der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) Dr. Franjo Grotenhermen gegenüber Medscape Deutschland. Erstmals hat auch das Verwaltungsgericht Köln im Juli 2014 es für zulässig erklärt, dass Patienten in Einzelfällen, per Ausnahmegenehmigung, selbst Hanf anbauen dürfen. Die Begründung: Die Patienten können die Kosten für den Erwerb von „Apotheken-Cannabis“ in Höhe von 100 bis über 1.000 EURo pro Monat nicht selbst aufbringen.

Das BfArM hatte ihnen die Erlaubnis zunächst verweigert, weil eine private Plantage nicht genug gesichert sei und dies auch gegen das internationale Suchtstoffabkommen verstoße ( Medscape Deutschland berichtete). Dieser Argumentation folgte aber das Kölner Verwaltungsgericht nicht und hielt den Hanf-Eigenanbau aus medizinischen Gründen für zulässig. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht, weil die Bundesregierung in Berufung gegangen ist. Der ACM, der den Prozess finanziert hat, geht eher davon aus, dass es keine Eigenanbau-Genehmigung geben wird, so Grotenhermen.

„Mit einer geplanten Kostenübernahme der Kassen will der Staat im Prinzip verhindern, dass Patienten sich den Hanf selbst anbauen dürfen“, betont er. Die gesetzliche Initiative ziele im Prinzip auf eine „Cannabis-Eigenanbau-Verhinderung“ ab. Für die Patienten sei dies nicht entscheidend, denn es gehe vor allem darum, dass sie sich mit Cannabis auch wirklich behandeln könnten, so Grotenhermen.

„Es ist richtig, dass der Staat hier auch die Hand darauf hält“, kommentiert Nadstawek. Die psychotrope Wirkung beim Rauchen von Cannabis sei von der Wirkung der Arznei-Produkte zu differenzieren. Auch sei aus medizinischer Sicht das „Kiffen“ nicht gesundheitsförderlich. Und es sei auch wichtig, dass die Qualität der Produkte staatlich überwacht werde.

Es gibt auch Kontraindikationen für Cannabis in der Medizin: So sollten psychisch kranke Patienten mit Psychosen und Halluzinationen, die durch Cannabis verstärkt werden könnten, die Präparate nicht verordnet bekommen.

Verständlich seien auch die Bedenken der Politik, der Sucht nicht Tür und Tor öffnen zu wollen. „Es (Cannabis) bleibt das letzte Mittel der Wahl und sollte nicht wie bunte Smarties verteilt werden“, so Nadstawek.

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