Führerscheinverlust bei einem Erlaubnisinhaber bei gleichzeitiger Verwendung von legalen Cannabisblüten aus der Apotheke und illegalen Cannabisprodukten

Der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg hat geurteilt: „Ein täglicher Konsum von Cannabis, das zu einem beträchtlichen Teil illegal beschafft wird, schließt grundsätzlich nach Nummer 9.2.1 der Anlage 4 der FeV die Fahreignung aus, auch wenn der Betroffene aufgrund einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG im Rahmen einer ärztlich begleiteten Selbsttherapie Medizinal-Cannabis aus der Apotheke erwerben darf (Bestätigung VG Karlsruhe, Urteil vom 30.06.2016 – 3 K 3375/15 – juris).“

VGH Baden-Württemberg Beschluß vom 31.1.2017, 10 S 1503/16

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