Presseschau: Cannabistik-Vorlesung fällt aus (Doccheck News)

Doccheck befasst sich unter anderem mit dem Thema, dass das Endocannabinoidsystem des menschlichen Körpers bisher kein Thema der medizinischen Ausbildung ist.

Cannabistik-Vorlesung fällt aus

Obwohl medizinisches Cannabis in mehr als der Hälfte aller US-Staaten verschrieben werden darf, erfahren Mediziner einer aktuellen Studie zufolge in ihrer Ausbildung so gut wie nichts darüber. In Deutschland sieht es ähnlich aus. Sollten Studenten mehr über Medizinalhanf lernen?

Seit März dieses Jahres wurde die Verschreibung von Cannabisarzneimitteln erweitert. Dies hat zur Folge, dass immer mehr Patienten Informationen über Behandlungsmöglichkeiten mit Cannabis einholen. Viele Ärzte sind hier allerdings überfragt, schließlich spielte Medizinalhanf bis jetzt eine untergeordnete Rolle. Dementsprechend macht die THC-haltige Substanz einen denkbar kleinen Teil des Studiums aus.

Nahezu 90 Prozent der Medizinabsolventen in den USA fühlen sich auf die Verordnung von medizinischem Cannabis nicht vorbereitet, hat eine Studie der Washington University in St. Louis ergeben. Und das ist auch kein Wunder: Denn bei gerade einmal neun Prozent der Universitäten in den USA steht das Thema auf dem Lehrplan. Die Studienautoren sind daher für eine Anpassung der Lehrpläne: „Die medizinische Ausbildung muss mit der Legalisierung Schritt halten“, forderte Laura Jean Bierut, Psychiatrie-Professorin an der Washington University. Ärzte in der Ausbildung müssten die Vorteile und Nachteile von medizinischem Marihuana kennenlernen, um zu wissen, wann, ob und wem sie es verschreiben könnten.

Auch bei der Ausbildung deutscher Ärzte werde das Thema Cannabis vernachlässigt, sagt Franjo Grotenhermen, er ist Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) und einer von wenigen Experten in Deutschland für den medizinischen Einsatz von Cannabis.

Grundlagen helfen, therapeutische Breite zu verstehen
„Das Endocannabinoidsystem des Körpers und die Wirkung körpereigener Cannabinoide werden im Studium meines Wissens noch in keinem Land behandelt“, sagt Grotenhermen. Dabei sei das die Grundlage, um die vielfältigen therapeutischen Möglichkeiten von Cannabis zu verstehen. „Man muss wissen, dass körpereigene Cannabinoide wichtige Inhibitoren im Nervensystem sind. Bei Überaktivität des Nervensystems hemmen sie alle anderen Neurotransmitter.“ Pflanzliche und synthetische Cannabinoide entfalten die gleiche Wirkung, und binden an den gleichen Cannabinoidrezeptoren. So erkläre sich die therapeutische Breite, sagt Grotenhermen: „Egal, ob bei Epilepsie, Migräne, Schmerzen oder Übelkeit, die Cannabinoide helfen, alles auf Normalmaß herunterzufahren.“

All das verstehe man seit einigen Jahren immer besser. Dass solche Inhalte im Studium noch fehlen, sei im Grunde aber nicht verwunderlich, meint der Experte. „Ich habe 1985 mein Studium abgeschlossen. Alles, was wir an der Uni gelernt haben, war damals in der modernen Forschung schon kalter Kaffee. Die Cannabinoidrezeptoren sollten im Studium in Zukunft aber genauso ausführlich behandelt werden wie die Opioidrezeptoren.“ Dass es bei den praktizierenden Ärzten Informationsbedarf gibt, merkt Grotenhermen an der großen Nachfrage bei Ärzten für seine Verordnungshilfe. Auch wird er immer wieder eingeladen, um auf Fortbildungsveranstaltungen vor Medizinern zu sprechen.

Die goldene Regel: langsam steigern
Wenn weder Arzt noch Patient Erfahrung mit der Cannabis-Medikation haben, könne man den Versuch trotzdem wagen, sagt Grotenhermen. Er empfiehlt dann, mit einem der standardisierten Präparate anzufangen – selbst wenn diese deutlich schwächer wirken als Cannabisblüten. Eine goldene Regel bei der Therapie mit Cannabis sei zudem, mit einer niedrigen Dosis zu starten und diese langsam zu steigern. So finde man heraus, wie man die beste Wirkung mit wenig Nebenwirkungen erziele. Ärzte sollten sich zudem immer bewusst sein, dass Cannabis kein Allheilmittel ist, und längst nicht jedem hilft. „Bei neuropathischen Schmerzen etwa hilft es nur in einem von drei Fällen.“ Daher sollte man aber auch nicht aufgeben, nur weil man bei ein oder zwei Patienten nichts erreicht habe. Denn es sei gut möglich, dass man anderen damit trotzdem helfen könne. Den Versuch sei es gerade bei chronischen Leiden allemal wert. „Es ist nichts anrüchiges und man wird auch nicht zum Dealer, zumindest nicht mehr als bei Opiatverschreibungen.“ Einer seiner Patienten mit Cluster-Kopfschmerzen sei durch Cannabis praktisch beschwerdefrei.

Ärzte seien aber nicht nur in Bezug auf die Anwendungsmöglichkeiten, sondern auch bei Erstattungsfragen unsicher und scheuten deshalb vor der Verordnung zurück. Laut Verordnungsermächtigung müssen die Krankenkassen eine Cannabis-Verschreibung erstatten, wenn eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt, die Standardbehandlung nicht geholfen hat, oder nicht angewendet werden kann und Aussicht auf Besserung von Krankheit oder Symptomen durch die Cannabis-Therapie besteht. „Sie tun es aber trotzdem nicht immer‟, sagt Grotenhermen. Selbst Patienten, die vorher eine der seltenen Ausnahmegenehmigungen durch das BfArM hatten, bekämen heute nicht automatisch eine Kostenerstattung. Zudem fürchteten einige Ärzte Regressforderungen. Die Krankenkassen hielten insbesondere die Cannabisblüten für teuer: „Obwohl das nicht stimmt, weil diese viel mehr Wirkstoff enthalten“, sagt Grotenhermen. Das Gesetz müsse wegen der bürokratischen Hürden noch nachgebessert werden. Bis dahin empfiehlt er Kollegen, sich nicht abschrecken zu lassen: „Die Cannabisverschreibung mag kompliziert erscheinen, so kompliziert ist sie aber auch wieder nicht. Man kann damit behandeln und kriegt zufriedene und glückliche Patienten.“

Cannabistherapie an der Uni geht zu weit
Susanne Schwalen ist geschäftsführende Ärztin der Ärztekammer Nordrhein. Sie unterrichtet selbst an der Universität Witten/Herdecke zum Thema Schmerztherapie, die Anwendung von medizinischem Cannabis kommt in ihren Stunden nicht vor. Susanne Schwalen findet auch nicht, dass die Cannabistherapie unbedingt auf den Lehrplan gehört. „Schon bei der Freigabe wurde ein Sonderweg beschritten“, sagt Schwalen. Der übliche Weg zur arzneimittelrechtlichen Zulassung sei umgangen worden, mit den dafür eigentlich zu erbringenden Wirksamkeits- und Sicherheitsnachweisen. Nun auch noch zu beanspruchen, dass die Cannabistherapie an der Uni behandelt werden muss, geht ihr zu weit. Geht es nach Schwalen, soll sie erst dann einen festen Platz im Medizinstudium erhalten, wenn Wirksamkeit und Sicherheit cannabinoidhaltiger Arzneimitteln „bei definierten Indikationen hinreichend nachgewiesen“ seien.

Wäre es aber nicht umso wichtiger, dass Ärzte gut informiert sind, wenn ein Medikament verschreibungsfähig ist, aber eben noch Daten zur Anwendung fehlen? Ärzte seien durch das Medizinstudium durchaus befähigt, auch neue Therapieformen zu erlernen und neue Arzneien anzuwenden, sagt Schwalen. Zudem würden die Landesärztekammern Fortbildungen anbieten. Ärzten, die keine Zeit dafür finden, empfiehlt sie, einen Blick in die FAQ-Liste zum Thema Cannabis von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Bundesärztekammer zu werfen. Schwalen verweist auch noch einmal darauf, dass die Bundesärztekammer der Gesetzesänderung in ihrer nun gültigen Form kritisch gegenüber stand. Die BÄK habe die Verordnungsfähigkeit von Cannabis in Form von getrockneten Blüten und Extrakten abgelehnt.

BMG fühlt sich nicht zuständig
So wurde das Gesetz zwar von staatlicher Seite beschlossen. Es wurden aber keinerlei Maßnahmen eingeleitet, um sicherzustellen, dass Cannabis ordnungsgemäß und fachgerecht verschrieben werden kann. Die Weiterbildung sei Sache der Ärztekammern, heißt es dazu lapidar von Seiten des Bundesgesundheitsministeriums. Und welche Gewichtung die Hochschulen dem Thema in der Ausbildung geben, könne vom BMG nicht beeinflusst werden.

All das ist insofern verwunderlich, als dass man die Cannabis-Therapie jahrzehntelang eben gerade nicht den Ärzten überlassen wollte. Die Entscheidung darüber, ob eine Cannabistherapie stattfinden darf oder nicht, hatte bis dahin das BfArM getroffen. Dieses ist nun nur noch für eine Begleiterhebung zuständig: In einer Datenbank des BfArM speisen behandelnde Ärzte anonymisierte Daten über ihre Behandlungserfahrungen mit Cannabis ein. Dazu sind sie verpflichtet, sobald eine Therapie von den gesetzlichen Krankenkassen genehmigt wurde. So soll langfristig erkennbar werden, welche Arten der Anwendung besonders vielversprechend sind und welche nicht – und vielleicht auch, welche Fehler es bei der Therapie mit Cannabis zu vermeiden gilt.

Wie sieht man dort die neuen Verantwortlichkeiten? Hält man die Ärzte für gut genug vorbereitet? Auf die Frage, ob die Ärzte gut genug auf die neue Verantwortung vorbereitet seien, antwortet Sprecher Maik Pommer, dass das BfArm nicht zuständig sei. „Prinzipiell finden wir aber den Schritt weg vom Amt hin zum Arzt zu begrüßen.“

Translate »