Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin entwickelt Leitlinien zu Cannabis in der Schmerztherapie

Johannes Horlemann, Norbert Schürmann und Christina Horlemann entwickeln gegenwärtig im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) e.V. und der Deutschen Schmerzliga (DSL) e.V. Leitlinien zu Cannabis in der Schmerztherapie. Die Leitlinien befinden sich gegenwärtig in der Kommentierungsphase, sodass Ärzte und Patienten die bisherigen Thesen kommentieren können.

Leitlinie: Cannabis in der Schmerztherapie

So findet sich beispielsweise auf Seite 4 die kühne Behauptung, die weniger den Erfahrungen aus der Praxis entspricht, als vielmehr ideologisch anmutet:

„4. Eine Verordnung von Cannabisblüten ist unter den gesetzlichen Bedingungen von März 2017 zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich möglich, und dies ohne definierte Indikation. Aufgrund einer erheblichen Variabilität der Wirkstoffkonzentration durch Zubereitungsprozeduren, der Gefahr übertherapeutischer Dosierungen, aber auch aufgrund möglicher Verunreinigungen sowie der Schwankungsbreite der Konzentrationen der Wirkstoffe in den Pflanzenanteilen und aufgrund möglicher Überschneidungen mit dem Freizeitgebrauch ist die Verordnung von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken nicht zu empfehlen. Es existiert keine wissenschaftliche Grundlage, die den medizinischen Einsatz bestimmter Cannabisblüten als sinnvoll erscheinen lässt.“

Auch andere Aussagen laden zu einem Kommentar ein.

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