Regressforderungen an Palliativmediziner durch die AOK Brandenburg

Die Ärzte Zeitung berichtete am 24. September 2008 unter dem Titel „Streit um Cannabinoid für Todkranke: Schmerztherapeut in Potsdam dringt auf Verordnung zu Lasten der Kassen / Anhörung im Gesundheitsministerium“ über die Regressforderungen der AOK Brandenburg an Dr. Knud Gastmeier, der einigen seiner Patienten Dronabinol verordnet hatte, um ihren Appetit zu steigern.

„Kann ein Cannabinoid todkranken Patienten künstliche Ernährung ersparen? Diese Frage sorgt in Brandenburg seit Jahren für Diskussionen. Jetzt befasst sich auch das Bundesgesundheitsministerium damit. ‚Dronabinol kann und muss meines Erachtens in indizierten Fällen vom Arzt im Rahmen der ärztlichen Therapiefreiheit verordnet werden. Es ist kein Wundermittel, aber es gibt todkranken Patienten die Möglichkeit eines selbstbestimmten, menschenwürdigen und mit Lebensqualität erfüllten Lebensendes.‘ Diese Auffassung vertritt der Potsdamer Anästhesist und Schmerztherapeut Dr. Knud Gastmeier. Das Rezepturarzneimittel Dronabinol hat sich seiner Meinung nach als wirksam gegen Appetitmangel bei Krebskranken insbesondere in der Terminalphase erwiesen. Doch es kann nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Deshalb kämpft Gastmeier seit Jahren mit den Krankenkassen um Kostenübernahmen für die Verordnungen. ‚Einige Patienten erhalten zeitnah eine Kostenübernahmebestätigung oder eine rechtskräftige Entscheidung dagegen‘, so Gastmeier. Meist jedoch ist der Arzt nach Dronabinol-Verordnungen mit Regressforderungen der Kasse konfrontiert. Darin sieht Gastmeier den Grund dafür, dass nach Angaben der AOK Brandenburg kein einziger Palliativmediziner in Brandenburg Dronabinol verschreibt. ‚Das ist aber bei der fehlenden Therapiealternative unärztlich‘, sagt der Schmerztherapeut. Zumindest ein Privatrezept müsste seiner Meinung nach dann ausgestellt werden.
Die AOK Brandenburg begründet die Ablehnung der Kostenübernahmeanträge damit, dass sie aufgrund der fehlenden Zulassung zur GKV-Verordnung gar nicht anders entscheiden könne. Es sei aber in der Tat ‚eine berechtigte Frage, ob teure und belastende enterale Ernährung nötig ist, wenn prinzipiell eine Alternative bestehe‘, sagte der Sprecher der märkischen AOK Jörg Trinogga der ‚Ärzte Zeitung‘. Die Kasse vertritt jedoch die Auffassung, dass nicht sie diese Frage beantworten könne. Das sei Sache der Fachgesellschaften, der Politik und des Gemeinsamen Bundesausschusses. ‚Uns ist daran gelegen, dass klargestellt wird, was für die GKV möglich ist. Aber bis dahin halten wir uns an die Spielregeln‘, so Trinogga. Am 15. Oktober steht die Verordnungsfähigkeit von Cannabinoiden in der Palliativmedizin auf der Tagesordnung einer Anhörung im Bundesgesundheitsministerium.“

Mehr unter:
https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/?sid=513202

(Quelle: Ärzte Zeitung vom 24. September 2008)

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