ACM e.V.Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V.
ACM-Magazin · Ausgabe 2026

Cannabis als Medizin

Ein fundierter Überblick zu Einsatzgebieten, Präparaten, Dosierung, Recht und Mitgliedschaft — als zugänglicher Online-Reader und PDF.

04 · Recht und SicherheitKostenübernahme

Kostenübernahme: wann ein Antrag sinnvoll ist

Seit Herbst 2024 müssen bestimmte Arztgruppen keinen Kostenübernahmeantrag mehr stellen, um Cannabis zu verschreiben. Die drei Voraussetzungen für eine Kostenübernahme bleiben jedoch bestehen.

Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben nach § 31 Abs. 6 SGB V Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität sowie auf Versorgung mit Dronabinol- oder Nabilon-Arzneimitteln, wenn:

  1. eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht oder im Einzelfall nach begründeter Einschätzung der behandelnden Vertragsärztin oder des Vertragsarztes — unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes — nicht zur Anwendung kommen kann, und
  2. eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.

Die Leistung bedarf bei der ersten Verordnung der Genehmigung der Krankenkasse — diese darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden und ist vor Beginn der Leistung zu erteilen.

Befreiung von der Genehmigungspflicht

Diese Befreiung gilt für die folgenden Arztgruppen — sowohl als Facharztbezeichnung als auch als Zusatzbezeichnung:

AllgemeinmedizinAnästhesiologieFrauenheilkunde & GeburtshilfeInnere MedizinNeurologiePhys. & Rehabilitative MedizinPsychiatriePsychotherapieGeriatrieMed. TumortherapiePalliativmedizinSpezielle SchmerztherapieSchlafmedizin
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