ACM e.V.Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V.
ACM-Magazin · Ausgabe 2026

Cannabis als Medizin

Ein fundierter Überblick zu Einsatzgebieten, Präparaten, Dosierung, Recht und Mitgliedschaft — als zugänglicher Online-Reader und PDF.

EditorialLiebe Leserin, lieber Leser

Liebe Leserin, lieber Leser

im ACM-Magazin haben wir einige Informationen zur arzneilichen Verwendung von Cannabis und cannabisbasierter Medikamente zusammengestellt.

Die Wirkungen beruhen vor allem auf den Cannabinoiden THC (Dronabinol) und CBD (Cannabidiol).

In Deutschland gelten die Voraussetzungen zur Verschreibung von Betäubungsmitteln für Cannabis nicht mehr. Betäubungsmittel dürfen nicht verordnet werden, „wenn der beabsichtigte Zweck auf andere Weise erreicht werden kann“. Cannabisbasierte Medikamente dürfen jedoch 2024 auch verschrieben werden, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden.

Die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen haben sich dagegen nicht verändert. Bestimmte Arztgruppen müssen jedoch vorher keinen Kostenübernahmeantrag mehr stellen. Zu diesen Arztgruppen zählen unter anderem Allgemeinmediziner, Internisten, Schmerztherapeuten und Neurologen.

Weitere Informationen finden Sie in Printmedien und im Internet unter arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de. Sie können sich auch jederzeit an unsere Geschäftsstelle in Steinheim wenden, oder freitags zwischen 11–13 Uhr und 14–16 Uhr unser Patiententelefon unter 0800 022 6622 nutzen.

Wir wünschen eine erkenntnisreiche Lektüre — und sind für Rückmeldungen, Fragen und Anregungen dankbar.

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