Am 11. Dezember wurde ein Mitglied der ACM wegen des Anbaus von etwa 290 Hanfpflanzen mit einem THC-Gehalt von 0,1 Prozent vom Amtsgericht Kempten in Oberbayern zu 6 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Der 60-jährige Theodor G. wollte mit dem Anbau von Faserhanf gegen das Verbot der medizinischen Verwendung von Cannabis protestieren. Cannabis habe sich als das wirksamste und nebenwirkungsärmste Medikament bei seinen chronisch-entzündlichen Kniegelenksbeschwerden erwiesen. In seiner Heimat finde er keinen Arzt, der ihm Dronabinol verschreibe oder sich für eine Ausnahmegenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte einsetze.
Obwohl der Angeklagte darauf hinwies, dass der von ihm angebaute THC-arme Hanf keinerlei berauschende Wirkung entfalte oder seine Schmerzen lindere, heißt es im Urteil: „Der Angeklagte hat weder eine Genehmigung zum Anbau von Cannabis, noch betreibt er eine Landwirtschaft mit Nutzhanfanbau, noch verfolgt er gewerbliche oder wissenschaftliche Zwecke, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen, im Sinne der Ausnahmeregelungen nach Anlage I BtmG. Vielmehr dient sein Cannabisanbau ausschließlich seiner in Eigentherapie betriebenen Schmerzlinderung. Da die von ihm als unerträglich beschriebenen Knieschmerzen angabegemäß nur beim Konsum seines selbstangebauten Cannabis vorübergehend verschwinden, ist und war er sich dessen „betäubender“ Wirkung durchaus bewusst.“
Die Strafe wurde nicht zur Bewähruung ausgesetzt, da Herr G. bereits mehrfach Nutzhanf angebaut und bereits früher eine fünfmonatige Haftstrafe wegen des gleichen Delikts verbüßt hatte. Ihm fehle „jede Unrechtseinsicht“.
Herr G. hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Quelle: Persönliche Mitteilung von Herrn G. und Urteil des Amtsgerichts Kempten vom 11. Dezember 2007